Monday, November 24, 2008

Regierungsprogramm 3: Medienrecht

Im dritten und (jedenfalls vorerst) letzten Beitrag zum Regierungsprogramm (siehe den ersten und zweiten Beitrag) noch ein Hinweis auf die medienrechtlichen Vorhaben. Die Regierung will hier - wie bei der parlamentarischen Medienenquete (siehe dazu hier und hier) erörtert - eine "Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes des Einzelnen im Medienrecht und des medienrechtlichen Schutzes von Opfern strafbarer Handlungen". Folgendes ist dazu vorgesehen:
  • eine effektivere Gestaltung des Sanktionensystems,
  • Einräumung von Befugnissen an die Polizei, Opfer vor unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Dritte mittels Wegweisung zu schützen,
  • Ausweitung der Identitätsschutzes auf Angehörige von Opfern und Angehörige von Tätern sowie weiters auf Zeugen von Strafverfahren,
  • Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen,
  • Erstreckung der Prozessbegleitung nach der StPO auf medienrechtliche Verfahren.
Für Journalisten interessant ist auch der Punkt "Verbesserung der Informationssicherheit und des Geheimschutzes" im allgemeinen Justizkapitel; hier heißt es:
  • Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens (Art. 6 EMRK) sind Maßnahmen zur Geheimhaltung von Informationen in besonders sensiblen Verfahren(sstadien) sicherzustellen.
  • Durch organisatorische (technologische, personelle, bauliche) Maßnahmen sind Systeme qualifizierter Geheimhaltung einzurichten.
  • Der Beitrag des Strafrechts zum Schutz des Amtsgeheimnisses ist wirksamer zu gestalten.
Unter dem letzten Punkt wird wohl auch wieder diskutiert werden, inwieweit Journalisten für die Veröffentlichung von Informationen, die ihnen unter Verletzung des Amtsgeheimnisses zugespielt wurden, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden sollen.

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