Regierungsprogramm 3: Medienrecht
Im dritten und (jedenfalls vorerst) letzten Beitrag zum Regierungsprogramm (siehe den ersten und zweiten Beitrag) noch ein Hinweis auf die medienrechtlichen Vorhaben. Die Regierung will hier - wie bei der parlamentarischen Medienenquete (siehe dazu hier und hier) erörtert - eine "Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes des Einzelnen im Medienrecht und des medienrechtlichen Schutzes von Opfern strafbarer Handlungen". Folgendes ist dazu vorgesehen:
- eine effektivere Gestaltung des Sanktionensystems,
- Einräumung von Befugnissen an die Polizei, Opfer vor unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Dritte mittels Wegweisung zu schützen,
- Ausweitung der Identitätsschutzes auf Angehörige von Opfern und Angehörige von Tätern sowie weiters auf Zeugen von Strafverfahren,
- Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen,
- Erstreckung der Prozessbegleitung nach der StPO auf medienrechtliche Verfahren.
- Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens (Art. 6 EMRK) sind Maßnahmen zur Geheimhaltung von Informationen in besonders sensiblen Verfahren(sstadien) sicherzustellen.
- Durch organisatorische (technologische, personelle, bauliche) Maßnahmen sind Systeme qualifizierter Geheimhaltung einzurichten.
- Der Beitrag des Strafrechts zum Schutz des Amtsgeheimnisses ist wirksamer zu gestalten.
Labels: Medienrecht, Regierungsprogramm
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