Erste Zahlen zu Auskunftsverlangen nach § 53 Abs 3a und 3b SPG
Mit einer am 1. Jänner 2008 in Kraft getretenen Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) wurden die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden, von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste Auskünfte zu verlangen - je nach Interpretation - deutlich ausgeweitet oder bloß konkretisiert. Wie auch immer: der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage kann man erste Zahlen entnehmen, wie oft die Befugnisse nach § 53 Abs 3a und 3b SPG in den ersten vier Monaten dieses Jahres genutzt wurden. Demnach wurden
3.863 Auskunftsverlangen gemäß § 53 Abs 3a SPG durchgeführt (im Schnitt also etwas mehr als 32 pro Tag), und in 258 Fällen (im Schnitt 2,15 pro Tag) wurde von der Möglichkeit nach § 53 Abs 3b SPG Gebrauch gemacht, Auskunft über die Standortdaten und IMSI-Kennung zu verlangen. Die Betroffenen werden davon nicht informiert (rechtliche Grundlage dafür ist § 24 Abs 3 Z 1 DSG), der Rechtsschutzbeauftragte erfährt von den Abfragen nach spätestens vier Wochen - ob der Rechtsschutzbeauftragte vollinhaltlich prüft, ob Rechte der Betroffenen verletzt wurden, wollte der Innenminister aber den anfragenden Abgeordneten nicht sagen. Zusätzliches Personal gab es für den - nebenberuflich tätigen - Rechtsschutzbeauftragten (im Hauptberuf Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde) jedenfalls nicht.
PS: in einer anderen aktuellen Anfragebeantwortung (zu dieser Anfrage) musste Innenminister Platter auch zu eigenartigen Usancen seines Vor-Vorgängers Ernst Strasser im Hinblick auf dessen Notebooks/Laptops Stellung nehmen. Entgegen den Aussagen Strassers - falls man einem in der Zeitung Österreich erschienenen Interview mit ihm trauen soll (also wohl eher nicht) - hat Strasser demnach keine Ministeriums-Laptops benutzt, sondern ausschließlich "von ihm selbst beigebrachte". Das Ministerium ist diesbezüglich ahnungslos: "woher diese stammten, kann nicht angegeben werden", heißt es in der Anfrage. Besonders hübsch finde ich den Satz: "Ob Herr BM a.D. Dr. Strasser Kontakte zu Firmen unterhielt ist nicht bekannt."
Einiges an Aufregung über die bekannt gewordenen "rot-weiß-roten" E-Mails hätte BM a.D. Strasser vermeiden können, hätte er das vom Innenministerium herausgegebene Magazin "Öffentliche Sicherheit" aufmerksam gelesen. In der Ausgabe 11-12/2003 heißt es: "Schwachstellen bei den Sicherheitskonzepten gebe es nach Aussagen des Düsseldorfer Unternehmensberaters Ralf Sürtenich vielfach bei Notebooks" - und ein paar Absätze weiter heißt es: "'Viele Unternehmen, vor allem kleinere und mittlere, vernachlässigen leider die Sicherheit in der Informationstechnik', erläutert Innenminister Dr. Ernst Strasser. 'Wir wollen hier das Bewusstsein noch mehr schärfen, um Schäden zu vermeiden.'"
3.863 Auskunftsverlangen gemäß § 53 Abs 3a SPG durchgeführt (im Schnitt also etwas mehr als 32 pro Tag), und in 258 Fällen (im Schnitt 2,15 pro Tag) wurde von der Möglichkeit nach § 53 Abs 3b SPG Gebrauch gemacht, Auskunft über die Standortdaten und IMSI-Kennung zu verlangen. Die Betroffenen werden davon nicht informiert (rechtliche Grundlage dafür ist § 24 Abs 3 Z 1 DSG), der Rechtsschutzbeauftragte erfährt von den Abfragen nach spätestens vier Wochen - ob der Rechtsschutzbeauftragte vollinhaltlich prüft, ob Rechte der Betroffenen verletzt wurden, wollte der Innenminister aber den anfragenden Abgeordneten nicht sagen. Zusätzliches Personal gab es für den - nebenberuflich tätigen - Rechtsschutzbeauftragten (im Hauptberuf Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde) jedenfalls nicht.
PS: in einer anderen aktuellen Anfragebeantwortung (zu dieser Anfrage) musste Innenminister Platter auch zu eigenartigen Usancen seines Vor-Vorgängers Ernst Strasser im Hinblick auf dessen Notebooks/Laptops Stellung nehmen. Entgegen den Aussagen Strassers - falls man einem in der Zeitung Österreich erschienenen Interview mit ihm trauen soll (also wohl eher nicht) - hat Strasser demnach keine Ministeriums-Laptops benutzt, sondern ausschließlich "von ihm selbst beigebrachte". Das Ministerium ist diesbezüglich ahnungslos: "woher diese stammten, kann nicht angegeben werden", heißt es in der Anfrage. Besonders hübsch finde ich den Satz: "Ob Herr BM a.D. Dr. Strasser Kontakte zu Firmen unterhielt ist nicht bekannt."
Einiges an Aufregung über die bekannt gewordenen "rot-weiß-roten" E-Mails hätte BM a.D. Strasser vermeiden können, hätte er das vom Innenministerium herausgegebene Magazin "Öffentliche Sicherheit" aufmerksam gelesen. In der Ausgabe 11-12/2003 heißt es: "Schwachstellen bei den Sicherheitskonzepten gebe es nach Aussagen des Düsseldorfer Unternehmensberaters Ralf Sürtenich vielfach bei Notebooks" - und ein paar Absätze weiter heißt es: "'Viele Unternehmen, vor allem kleinere und mittlere, vernachlässigen leider die Sicherheit in der Informationstechnik', erläutert Innenminister Dr. Ernst Strasser. 'Wir wollen hier das Bewusstsein noch mehr schärfen, um Schäden zu vermeiden.'"
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