Wetten, dass.. es Werbung ist?
Dass Thomas Gottschalk Werbung macht, ist an sich weder neu noch verboten. Dass die Werbung aber gleich direkt in der Sendung "Wetten, dass ..?" gemacht wird, ohne jegliche Trennung, das ist jedenfalls nach dem ORF-Gesetz unzulässig - wie nun erstmals der Bundeskommunikationssenat in einem heute veröffentlichten Bescheid vom 19. Mai 2008 festgestellt hat. An einem der nächsten drei Samstage wird man daher diesen Text irgendwann zwischen 20:15 und 23:00 im Programm ORF 1 zu hören bekommen:
Interessant wäre, ob die deutschen Länder, die nach § 31 des ZDF-Staatsvertrages die Rechtsaufsicht über den ZDF ausüben, auch einmal die Gelegenheit finden, sich näher damit zu beschäftigen - die Rechtsvorschriften über die Werbetrennung sind ja keine österreichische Erfindung, sondern finden sich auch in der Fernsehrichtlinie.
Auf der ZDF-Unternehmenswebsite lacht übrigens gerade heute Thomas Gottschalk neben dem Slogan "Vielfalt ist unser Auftrag" (siehe Screenshot unten).
Update (1.6.2008): Wer die schönsten Bilder der beanstandeten Sendung sehen will, findet sie in der ZDF-Mediathek (auch der Audi wird natürlich gezeigt, Bild Nummer 12), das Audi-Foto kann man auch von AutoChef.de downloaden. Und wieviel Audi für die "Kooperation" (siehe zB auch in den Audi news) vermutlich gezahlt hat, kann man in einem Artikel nachlesen, der den bezeichnenden Titel trägt: Audi: "Wetten dass..?"-Werbung kostet neun Millionen Euro.
Wer nachlesen will, wie wesentlich Wetten dass für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist, kann das zB in einem 1999 von Bernd Holznagel erstellten Gutachten nachlesen, das sich mit dem "spezifischen Funktionsauftrag" des ZDF und dessen Unverzichtbarkeit befasste, und in dem auch die "Leitbildfunktion" von "Wetten dass" hervorgehoben wird.
"Der Bundeskommunikationssenat hat Folgendes festgestellt: Der ORF hat am 10. November 2007 im Programm ORF 1 zwischen 20:15 und 23:00 Uhr durch die Mitgestaltung der Sendung 'Wetten, Dass ...' und hierbei insbesondere durch die bildliche und textliche Darstellung eines Autos gegen das im ORF-Gesetz vorgesehene Gebot der Trennung von Werbung vom sonstigen Programm verstoßen."Schleichwerbung oder unzulässiges Product Placement hat man der Sendung "Wetten, dass ..?" schon öfter vorgeworfen. Christian Fuchs etwa hat sich in seiner im Jahr 2005 erschienen Magisterarbeit detailliert mit diesen Fragen beschäftigt - sein Buch trägt einen Titel mit einem gewissen understatement: "Leise schleicht's durch mein TV". Besonders leise war es allerdings nicht, wie Thomas Gottschalk - mit Unterstützung eines Rennfahrers - in der vom BKS beanstandeten Sendung einen Audi A4 - "frisch mit dem 'Goldenen Lenkrad' ausgezeichnet" - angepriesen hat.
Interessant wäre, ob die deutschen Länder, die nach § 31 des ZDF-Staatsvertrages die Rechtsaufsicht über den ZDF ausüben, auch einmal die Gelegenheit finden, sich näher damit zu beschäftigen - die Rechtsvorschriften über die Werbetrennung sind ja keine österreichische Erfindung, sondern finden sich auch in der Fernsehrichtlinie.
Auf der ZDF-Unternehmenswebsite lacht übrigens gerade heute Thomas Gottschalk neben dem Slogan "Vielfalt ist unser Auftrag" (siehe Screenshot unten).
Update (1.6.2008): Wer die schönsten Bilder der beanstandeten Sendung sehen will, findet sie in der ZDF-Mediathek (auch der Audi wird natürlich gezeigt, Bild Nummer 12), das Audi-Foto kann man auch von AutoChef.de downloaden. Und wieviel Audi für die "Kooperation" (siehe zB auch in den Audi news) vermutlich gezahlt hat, kann man in einem Artikel nachlesen, der den bezeichnenden Titel trägt: Audi: "Wetten dass..?"-Werbung kostet neun Millionen Euro.
Wer nachlesen will, wie wesentlich Wetten dass für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist, kann das zB in einem 1999 von Bernd Holznagel erstellten Gutachten nachlesen, das sich mit dem "spezifischen Funktionsauftrag" des ZDF und dessen Unverzichtbarkeit befasste, und in dem auch die "Leitbildfunktion" von "Wetten dass" hervorgehoben wird.
Labels: BKS, ORF, Rundfunkrecht, Werbung, ZDF
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