Wednesday, April 11, 2007

Der Roaming-Schlussverkauf: bis zu minus 70% - auf ausgesuchte Ware

Mit dem Sommerschlussverkauf wird es sich nicht mehr ganz ausgehen: auch wenn morgen - am 12. April 2007 - der Industrieausschuss des Europaparlaments in erster/einziger Lesung über den Bericht von MEP Dr. Rübig über den Vorschlag für eine Roaming-Verordnung abstimmt, muss erst noch die Behandlung im Plenum (erste Lesung voraussichtlich am 9. Mai) abgewartet werden. Ein gemeinsamer Standpunkt des Rates ist für 6. Juni geplant.

Selbst wenn alles reibungslos klappt, wird sich das billige Roaming damit jedenfalls für den Sommerurlaub dieses Jahres nicht mehr ausgehen, denn die Betreiber sollen noch zwei Monate Frist für die Umstellung ihrer Tarife erhalten.

Dass die angekündigte Reduktion um "bis zu 70 %" die Betreiber wohl nicht ganz so hart treffen dürfte wie von diesen ursprünglich befürchtet, könnte mit der klassischen Ausverkaufs-Masche bewerkstelligt werden: bis zu minus 70% werden angekündigt - aber der Nachlass gilt nicht für alle Waren. So setzt sich Berichterstatter Rübig insbesondere gegen einen von ihm sogenannten "Zwangstarif" ein: es soll nicht für alle Kunden zwingend billiger werden, sondern nur für jene, die in einen neuen Tarif optieren (und damit wohl Verteuerungen im Inland in Kauf nehmen).

Interessant auch die ökonomische Logik: in einer aktuellen Presseaussendung betont Rübig die hohe Nachfrageelastizität für Roaming - und sieht darin ein Argument für die Preisregelung, weil die Anbieter vom erhöhten Roaming-Aufkommen im Ergebnis profitieren würden. Für einen Wirtschaftskammer- und Industriellenvereinigungsfunktionär ist das bemerkenswert, bringt er damit doch zum Ausdruck, dass die Mobilfunkunternehmen durch gesetzliche Preisregelung zu einem Verhalten erst gezwungen werden müssten, das in ihrem eigenen wirtschaftlichen Interesse liegt!

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