Thursday, October 26, 2006

Novelle zur Universaldienstverordnung


Mit BGBl II 2006/400 wurde eine Änderung der Universaldienstverordnung kundgemacht. Aus öffentlichen Sprechstellen muss ab sofort der Zugang zu den Rufnummernbereichen 0800, 0810 und 0820 nicht mehr ungehindert möglich sein. Die Änderung ist eine Folgewirkung der Streitigkeiten zwischen der Telekom Austria und alternativen Betreibern über die sogenannte Payphone-Access-Charge ("PAC") - siehe dazu die VwGH-Erkenntnisse vom 25.2.2004, 2002/03/0273, und vom 19.12.2005, 2005/03/0200.
Die Positionen der Beteiligten in Presseaussendungen:
VAT: "Verordnungspläne des BMVIT bedrohen kostenlose 0800-Nummern"
TA: "Kostenlose Nutzung von 0800-Nummern durch Payphone Access Charge nicht gefährdet"

In der politischen Diskussion wurden Mutmaßungen über einen möglichen Zusammenhang mit Wahlspenden angestellt - siehe dazu die parlamentarische Anfrage von Abg. Dr. Gabriele Moser und die Antwort von Bundesminister Hubert Gorbach.
Nach der (vorerst?) nicht geänderten Bestimmung des § 71 KEM-V darf übrigens den Teilnehmern für Dienste im Bereich 800 weiterhin kein Entgelt verrechnet werden - wenn also 0800-Nummern aus Telefonzellen erreichbar sein sollen, werden sich die Diensteanbieter mit dem Sprechstellenbetreiber auf eine Payphone Access-Charge einigen müssen.

Die auf dieser Website zur Verfügung gestellte Übersicht über die Rechtsgrundlagen wurde entsprechend aktualisiert.

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