(Teilweise) Genehmigung der staatlichen Beihilfe für France Télévisions
Dass die Neuordnung der Finanzierung des französischen öffentlich-rechtlichen Fernsehens (l'audiovisuel public) - Werbefreiheit, dafür neue Abgaben auf Werbung und die Umsätze der Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste - eine vertiefte beihilfenrechtliche Prüfung durch die Kommission erfordern würde, war abzusehen. Nun hat die Kommission der für 2009 vorgesehenen zusätzlichen staatlichen Zahlung von 450 Mio. Euro zugestimmt, zugleich aber die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens für das Gesamtpaket mitgeteilt (Presseaussendung; die Entscheidung wird nach Anonymisierung unter der Zahl N 34/2009 [in französischer Sprache] zugänglich gemacht werden - erfahrungsgemäß kann das manchmal Monate dauern).
Auch mit der nun erfolgten (teilweisen) Zustimmung muss die Sache noch nicht zu Ende sein: ich wäre überrascht, würden M6 und TF1 nicht auch gegen diese Kommissionsentscheidung Klage beim EuG erheben (die Klagen dieser Unternehmen gegen die von der Kommission in ihrer gestrigen Presseaussendung erwähnte Genehmigung einer Kapitalspritze von 150 Mio. Euro im vergangenen Jahr sind beim EuG anhängig: T-568/08 M6/Kommission und T-573/08 TF1/Kommission); beide Unternehmen haben sich - nach diesem Bericht der Times - gegenüber der Kommission auch schon gegen das neue Finanzierungsmodell ausgesprochen. (Update 18.2.2010: Klage von TF1 und anderen anhängig bei Gericht unter T-520/09)
PS: wie auch dieses Beihilfeverfahren zeigt, können auf nationaler Ebene getroffene Beschlüsse über eine Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht sofort (zulässig) umgesetzt werden, da in der Regel auch im besten Fall mehrere Monate auf die Genehmigung der Kommission gewartet werden muss. Das könnte auch für Österreich relevant werden, falls die im Raum stehende sogenannte "Refundierung der Gebührenbefreiung" - also eine neue staatliche Transferzahlung an den ORF in der Höhe von etwa 60 Mio. Euro jährlich - beschlossen werden sollte.
Auch mit der nun erfolgten (teilweisen) Zustimmung muss die Sache noch nicht zu Ende sein: ich wäre überrascht, würden M6 und TF1 nicht auch gegen diese Kommissionsentscheidung Klage beim EuG erheben (die Klagen dieser Unternehmen gegen die von der Kommission in ihrer gestrigen Presseaussendung erwähnte Genehmigung einer Kapitalspritze von 150 Mio. Euro im vergangenen Jahr sind beim EuG anhängig: T-568/08 M6/Kommission und T-573/08 TF1/Kommission); beide Unternehmen haben sich - nach diesem Bericht der Times - gegenüber der Kommission auch schon gegen das neue Finanzierungsmodell ausgesprochen. (Update 18.2.2010: Klage von TF1 und anderen anhängig bei Gericht unter T-520/09)
PS: wie auch dieses Beihilfeverfahren zeigt, können auf nationaler Ebene getroffene Beschlüsse über eine Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht sofort (zulässig) umgesetzt werden, da in der Regel auch im besten Fall mehrere Monate auf die Genehmigung der Kommission gewartet werden muss. Das könnte auch für Österreich relevant werden, falls die im Raum stehende sogenannte "Refundierung der Gebührenbefreiung" - also eine neue staatliche Transferzahlung an den ORF in der Höhe von etwa 60 Mio. Euro jährlich - beschlossen werden sollte.
Labels: Beihilfen, Frankreich, PSB, Rundfunkrecht
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