Monday, February 08, 2010

"Unter der Fuchtel von Frau Kroes" - Doris Pack, MEP, verteidigt die Kultur

Doris Pack ist Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung im Europaparlament und Mitglied im Fernsehrat des ZDF (staatsfern wie alle*). Von Neelie Kroes, bisher Wettbewerbskommissarin, demnächst Kommissarin für die digitale Agenda, dürfte sie nicht allzuviel halten, das hat sie bei ihrer Rede anlässlich der Konferenz "Future or Funeral - Dual System at a Crossroads" in Warschau am 23. Jänner 2010 (zu dieser Veranstaltung schon hier) deutlich gemacht. Schon im vorbereiteten Redemanuskript ihres Vortrags "Das duale System im Rundfunk: Was kann/soll Europa tun?" kritisierte sie, dass die Generaldirektion Wettbewerb der Kommission "oft ungeschickt bis arrogant und auch ideologisch argumentiert" habe. In ihren tatsächlichen Ausführungen - es gilt das gesprochene Wort - war sie noch eine Spur schärfer und erzählte voller Stolz, wie sie "Frau Kroes, die in den letzten fünf Jahren den Wettbewerb unter ihrer Fuchtel gehabt hat" im ersten Hearing im Parlament ausgebremst hat: "Meine Fragen und die Fragen der Kollegin Trautmann haben dazu geführt, dass sie noch länger Kandidatin blieb. Als sie [Kroes] dann zum zweiten Mal zu uns kam, hatten wir das Gefühl, sie hat verstanden."

Nun kann man das natürlich als politischen Schlagabtausch zwischen der konservativen Abgeordneten Pack und der liberalen Kommissarin Kroes sehen, aber wenn man das Video des Hearings von Neelie Kroes ansieht, dann muss man einräumen, dass die Kommissarin dabei tatsächlich nicht gut ausgesehen hat. Hier ein möglichst wortgetreues Transkript (Sprachen original) der zwei Fragen von Frau Pack und der Antworten der Kommissarin (im Video ab 18:04:24):
Doris Pack: Liebe Frau Kroes, der Kulturausschuss tritt seit Jahren für das spezifische europäische Regulierungsmodell des dualen Rundfunksystems ein, weil er der Ansicht ist, dass das die beste Garantie für Meinungsvielfalt und Meinungsbildung ist. Zu diesem System gehört ein starker staatsferner und entwicklungsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der den Bürgern technologieneutral seine Dienste anbietet. Was ist denn ihre Definition eines ausgeglichenen dualen Systems und welche Rolle spielt denn da Ihrer Meinung da drin die Public Service Media?
Herbert Reul (Vorsitzender): Frau Kroes - klare Frage, klare Antwort!
Neelie Kroes: It is a very clear question and we are aware that depending on the public broadcasting services we try to deal with principles all over the place the same, and tailor-made approaches; but in itself we should be quite clear, the definition has to be as clear as crystal, for otherwise we are not getting a real result out of our discussions. And what we did in the past in competition, in competition issues, was, I imagine, quite acceptable also for you, to find a way in which the diversity is still there and that is a big issue, that is one of those issues that we are fond of in Europe and that is still a competitive market in which at the end of the day the consumer is able to pick out what he or she is preferring.
Doris Pack: War nicht sehr befriedigend, aber ich komme noch zu einer zweiten Frage: Ich möchte gerne zur Konvention, der UNO-Konvention, zur UNESCO-Konvention [gemeint ist wohl das Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen] kommen. Ich entsinne mich, dass Sie in dieser Frage eine andere Meinung vertreten haben als die Mehrheit der Barroso-Kommission. Sie waren gegen eine innere Verbindlichkeit dieser Konvention. Haben Sie sich inzwischen bekehrt und glauben Sie nicht auch, dass dieses Instrument etwas ist, womit wir also grade die Kultur- und Medienpolitik in der Europäischen Union unterstützen und vorantreiben können?
Neelie Kroes: I am aware that ... I am not aware that there was such a split, but perhaps we can discuss that later. If you were asking with this portfolio and the culture past in which there is a close connection with the whole issue that is dealt with here, I think it is absolutely a must to keep that bridged for otherwise we are losing opportunities for also in the culture and the media field there are a lot of opportunities with this new digital agenda where we can take advantage of.
Alles klar? Wenn Kroes schon nichts sagen wollte, dann hätte es sie auch eleganter machen können, etwa so wie bei Sir Humphrey aus der legendären BBC-Serie "Yes Minister" (in diesem Video, von ca. 2:40 bis 3:30)

Jim Hacker: "When you give your evidence to the Think Tank, are you going to support my view that the Civil Service is over manned and feather-bedded, or not? Yes or no? Straight answer."
Sir Humphrey: "Well Minister, if you ask me for a straight answer, then I shall say that, as far as we can see, looking at it by and large, taking one thing with another in terms of the average of departments, then in the final analysis it is probably true to say, that at the end of the day, in general terms, you would probably find that, not to put too fine a point on it, there probably wasn't very much in it one way or the other. As far as one can see, at this stage."
Jim Hacker: "Is that Yes or No?"
Sir Humphrey: "Yes and no."
Jim Hacker: "Supposed you weren’t asked for a straight answer?"
Sir Humphrey: "Then I should play for time, Minister." [Textquelle hier]
*) An die Abgeordnete Pack dürfte Kommissarin Reding bei ihrer Rede über die "6 Mythen vom medienpolitischen Stammtisch" im Dezember 2008 ganz besonders gedacht haben, als sie nicht nur das Saarland (aus dem Pack stammt) als Epizentrum des Mythos von der geplanten Abschaffung der Rundfunkräte durch Brüssel ausgemacht, sondern auch darauf hingewiesen hat, dass einige Rundfunkräte "als hauptberufliche Mitglieder des Europäischen Parlaments regelmäßig die als Rundfunkräte erworbenen Kenntnisseaktiv in die europäische medienpolitische Debatte einbringen" (zu meiner "Übersetzung" dieser Rede siehe hier).

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Friday, February 05, 2010

Linke Bergsteiger, rechte Taucher, liberale Hundeschlittenfahrer: wenn "falsche Zivilisten" den Rundfunk kontrollieren

Vor knapp zwei Wochen, am 23. Jänner 2009, fand im polnischen Parlament ein internationales Expertenhearing unter dem Titel "Future or Funeral - Dual System at a Crossroads" statt. Das erste Panel war dem Verhältnis der Medien - insbesondere öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter - zur Politik gewidmet und wurde mit einer Grundsatzrede des Chefs der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Staatssekretär Martin Stadelmaier, eingeleitet (Zusammenfasung hier). In der klassischen Rolle "Staatssekretär erklärt Staatsferne" versuchte Stadelmaier das deutsche Rundfunksystem zu erklären (ich habe dabei gelernt, dass in Deutschland die Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Voraussetzung ist, dass privater Rundfunk überhaupt veranstaltet werden kann - das dürfte ernsthaft die Lesart der diversen Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts durch die Landesmedienpolitik sein) und betonte die Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Anstalten vor dem Hintergrund der negativen Erfahrungen mit Finanzinvestoren im privaten Rundfunk. Dass Staatsferne in the books und Staatsferne in action nicht immer ganz übereinstimmen, sprach Stadelmaier durch recht vorsichtige Anmerkungen zur Kontroverse um Nikolaus Brender an.

Von direktem politischen Einfluss auf die (öffentlich-rechtlichen und sonstigen) Medien konnten nicht nur polnische Journalisten berichten, sondern am Podium auch der frühere (zweimalige) RAI-Generaldirektor Claudio Cappon und der ehemalige Vorsitzende des ungarischen Radio- und Fernsehrates ORTT, Dr. László Majtényi (im Bild oben links). In Österreich, so konnte ich erzählen, ist eine direkte politische Einflussnahme auf Personalentscheidungen im Rundfunk natürlich nicht möglich, schon gar nicht - wie zB aus Polen berichtet - in der Form, dass staatliche Zuwendungen an bestimmte Personalwünsche gebunden würden. Also blieb mir nur, von Zufälligkeiten zu berichten.

László Majtényi wurde übrigens fast als Held begrüßt, da er in seiner Funktion im ORTT nachdrücklich gegen Korruption und direkte politische Einflussnahme aufgetreten ist, was schließlich auch zu seinem Rücktritt geführt hat: bei der Vergabe von zwei nationalen Radiolizenzen kamen - nach wohl begründeter Ansicht Majtényis unter Verletzung den Ausschreibungsbedingungen - zwei den Großparteien nahestende Unternehmen zum Zug (siehe die Berichte dazu hier und hier; mittlerweile gibt es ein erstes - nicht rechtskräftiges - Gerichtsurteil gegen die Vergabeentscheidung). Die Ausführungen Majtényis über die ungarische Situation waren auch vor diesem Hintergrund nicht wirklich ermutigend. Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk berichtete er, dass die Gremien rein parteipolitisch dominiert seien, auch wenn nach dem Gesetz viele Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen beteiligt seien. Aber die politischen Parteien hätten sich auch dieser zivilen Kontrolle bemächtigt: "the presence of the so-called 'fake-civilians' has become the pattern (left wing mountaineers compete with right wing scuba divers and liberal dog sled riders)." Auch solche Zuordnungen sind in Österreich natürlich ausgeschlossen, denn Taucher oder Hundeschlittenfahrer sind in den Gremien nicht vertreten (bleiben also nur "linke Bergsteiger", die zB über den Bereich Umweltschutz in den Publikumsrat kommen).

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Thursday, January 14, 2010

Beihilfenverfahren zur neuen spanischen Rundfunkfinanzierung

Mit Gesetz 8/2009 (mittlerweile [geringfügig] geändert durch Gesetz 25/2009) hat Spanien das System der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (RTVE) geändert: Werbung, Teleshopping, Merchandising und pay-per-view-Dienste wurden eingestellt, dafür wird eine staatliche Ausgleichszahlung in einer Höhe von insgesamt 1,2 Mrd Euro geleistet (siehe dazu schon hier). Ein Teil dieser Ausgleichszahlung wird durch Steuern auf die Einnahmen privater Fernsehsender (3% bei frei empfangbaren Programmen, 1,5% für Pay-TV-Sender) sowie der Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste (0,9%) erzielt, weiters erhält die RTVE einen Anteil der Einnahmen aus Frequenznutzungsgebühren ("tasa sobre reserva de dominio público radioeléctrico"; geregelt in Anhang I zum Telekomgesetz).

Anders als Frankreich, das eine ähnliche Finanzierungsform schon einige Monate zuvor eingeführt hatte, hat Spanien die Änderung des Finanzierungssystems der Europäischen Kommission nicht als (wesentlich geänderte und daher) neue Beihilfe notifiziert. Mit Schreiben vom 2. Dezember 2009 (Presseaussendung der Kommission; heute wurde das Schreiben im Amtsblatt veröffentlicht) hat die Kommission ein Verfahren eingeleitet, um die neue Finanzierungsform beihilfenrechtlich zu prüfen. Die Kommission hat keine Bedenken zum Umfang des öffentlich-rechtlichen Auftrags, und sie anerkennt auch, dass Spanien Maßnahmen zur Vermeidung einer Überkompensation von RTVE getroffen hat. Ob diese Maßnahmen wirklich ausreichen, um eine Überkompensation auszuschließen, soll nun im streitigen Beihilfenverfahren (Register "C" für "contradictoire", C 38/2009) genauer geprüft werden.

Spannend ist die zweite Frage, die von der Kommission näher untersucht wird: ob die neue Steuer auf Anbieter elektronischer Kommunikationsnetze mit der Genehmigungsrichtlinie 2002/20/EG vereinbar ist, deren Art 12 ja "Verwaltungsabgaben, die von Unternehmen verlangt werden, die aufgrund einer Allgemeingenehmigung einen Dienst oder ein Netz bereitstellen oder denen ein Nutzungsrecht gewährt wurde", nur in engen Grenzen zulässt.Die Kommission dürfte zumindest in Betracht ziehen, dass auch Sondersteuern auf Telekomanbieter als "Verwaltungsabgaben" im Sinne des Art 12 der RL 2002/20/EG anzusehen sind.

Eine ähnliche Frage stellt sich natürlich auch im Hinblick auf die französische Sondersteuer auf Telekomunternehmen. Die Kommission hat eine erste Entscheidung über die von Frankreich notifzierte Änderung des Rundfunk-Finanzierungssystems bereits erlassen und darin einer ersten staatlichen Zahlung von 450 Mio. Euro für das Jahr 2009 zugestimmt, zugleich aber das förmliche Prüfverfahren (nun zur Zahl C 27/2009) für das Gesamtpaket eingeleitet (siehe dazu hier im Blog bzw die Presseaussendung der Kommission). Interessanterweise wird in dem mittlerweile ebenfalls im Amtsblatt veröffentlichten Schreiben an Frankreich allerdings nicht auf die Genehmigungsrichtlinie hingewiesen, sondern die Steuerfinanzierung ganz allgemein im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht - auf Grund möglicher diskriminierender Wirkung - in Zweifel gezogen. Dass es auch ein Problem mit der GenehmigungsRL geben könnte, habe ich übrigens schon bei der ersten Ankündigung der geplanten Abgabe vor zwei Jahren angemerkt.

PS: An spanischen Gesetzen gefällt mir die Kundmachungsformel, in der der König alle, "die dies sehen und hören," wissen lässt, dass das Gesetz von den Kammern des Parlaments beschlossen und von ihm genehmigt wurde: "A todos los que la presente vieren y entendieren. Sabed: Que las Cortes Generales han aprobado y Yo vengo en sancionar la siguiente Ley."

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Sunday, September 27, 2009

Rückblick auf das 5. Österreichische Rundfunkforum

Am 17. und 18. September 2009 fand das 5. Österreichische Rundfunkforum unter dem Generalthema "Public Value" statt (zur Ankündigung hier bzw hier) - höchste Zeit für einen kurzen Rückblick. Da die Vorträge ohnehin im Manz-Verlag veröffentlicht werden (die Teilnehmer erhalten den Tagungsband auch zugesandt), werde ich hier aber gar nicht erst versuchen, die einzelnen Referate irgendwie nachzuerzählen oder zusammenzufassen, sondern nur ein paar sehr selektive Anmerkungen machen.

Im Eröffnungsreferat entwickelte Matthias Cornils vor dem Hintergrund der in Deutschland mittlerweile angelaufenene "Drei-Stufen-Tests" ("seit Wochen wird in Deutschland getestet, was das Zeug hält") eine Differenzierung zwischen einem enger verstandenen Public Value "im englischen Sinne" - einem konkret beweisbedürftigen Mehrwert - und einem weiter verstandenen Public Value "im deutschen Sinne", der abstrakt einen Mehrwert durch öffentlich-rechtliche Angebote unterstellt. Kritisch beurteilte Cornils den deutschen Zugang, nach dem mittlerweile bei Angebotsverknappung genauso wie bei Angebotsüberflutung eine Public Value-Rechtfertigung angenommen werde: während die öffentlich-rechtlichen Anstalten im ersten Fall die Medien- bzw. Meinungsvielfalt sicherten, käme ihnen im anderen Fall Integrations- und Orientierungsfunktion in einem fragmentierten Umfeld zu.

Kommunikationswissenschaftler Josef Trappel musste ein wenig gegen die Feststellung von Matthias Cornils antreten, wonach sich in den bisherigen Drei-Stufen-Tests gezeigt habe, dass die Berechenbarkeit der ökonomischen und publizistischen Beurteilungen auch nicht höher als jene der Juristen sei. Trappel, der für die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Landesmedienanstalten einen Leitfaden für die Drei-Stufen-Tests verfasst hat, sprach vom "medienpolitischen Virus" des Public Value Tests und ließ auch eine gewisse Skepsis gegenüber den wirtschaftswissenschaftlichen Gutachten durchklingen ("lesen sich wie Lehrbücher der Ökonomie"). Sein Hinweis auf die teilweise dramatischen Ressourcenengpässe in den Redaktionen fand auch in der Diskussion am nächsten Tag ein Echo: ein Diskutant warnte vor einem "Szenario, in dem gutbezahlte Gutachter schlecht bezahlte Journalisten kontrollieren".

Lukas Repa, der bei der Europäischen Kommission an der Rundfunkmitteilung mitgearbeitet hat und insbesondere auch mit den deutschen und nunmehr österreichsichen Beihilfeverfahren betreffend die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befasst war, legte die gemeinschaftsrechtlichen (wettbewerbsrechtlichen) Rahmenbedingungen für den "Public Value" dar. Angesprochen auf eine gewisse "Geschmeidigkeit" der Kommission in ihren im Lauf der Zeit vertretenen Positionen, bezog er sich insbesondere auf die Rechtsprechung des EuG in den Fällen TV2 (dazu hier) und SIC (dazu hier), an der sich die Kommission natürlich orientiere. Ich habe ihn in der Diskussion auch gefragt, wie er - insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Prüfung des neuen französischen Finanzierungsmodells (siehe dazu hier) - die derzeit diskutierte Umstellung der ORF-Finanzierung von einer gemischten Finanzierung aus Programmentgelten und Werbung auf eine Finanzierung zum Teil auch direkt aus Budgetmitteln (sogenannte "Gebührenrefundierung") beurteilen würde. Repa (der natürlich betonte, nur seine persönliche Meinung zu äußern) würde eher davon ausgehen, dass es sich dabei nicht um eine neue (notifizierungspflichtige) Beihilfe handeln würde (ich habe da meine Zweifel, aber wenn es nun im Oktober zu einem Abschluss des Beihilfenverfahrens kommen wird, wird die Kommission wohl kaum von sich aus wieder zu prüfen beginnen, wenn eine derzeit schon diskutierte Finanzierungsvariante umgesetzt wird).

Heinz Mayer, Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, befasste sich in seinem Referat mit dem BVG-Rundfunk, das - vorsichtig ausgedrückt - nicht von allen österreichischen Rundfunkrechtlern als optimal in die Gegenwart passend beurteilt wird. Mayer arbeitete allerdings eine wesentliche Aussage aus diesem Verfassungsgesetz heraus: wenn der Staat einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk einrichtet, dann muss er auch dafür sorgen, dass dessen Finanzierung, unabhängig von Werbeeinnahmen, gesichert ist - und dies, so Mayer, ist mit § 31 ORF-G auch geschehen. Es sei Aufgabe es Stiftungsrates, dafür zu sorgen, dass der ORF seine öffentlich-rechtlichen Aufgaben erfüllen kann. Diesen Auftrag sieht Mayer weit: "ein qualitativ ansprechendes Angebot für alle elementaren Lebensbereiche anzubieten". In der Diskussion meinte er: "Erotik gehört zum öffentlichen Auftrag, Pornographie nicht".

Tobias Schmid von der Mediengruppe RTL Deutschland ging auf die Rolle der Privaten bei der Schaffung von Public Value ein. Seine Kernthese: der private Rundfunk erzeuge längst Public Value, den man aber freilich nicht mit "Bildungsbürgertum und persönlichem Geschmacksempfinden" gleichsetzen dürfe. Schmid sprach sich für eine Anreizsetzung in der Regulierung aus, bei der bestimmte gesellschaftlich erwünschte Inhalte nicht direkt finanziell gefördert würden, sondern durch verbesserte regulatorische Rahmenbedingungen (zB auch eine "must be found"-Regelung, die sicherstellen würde, dass Vollprogramme in den elektronischen Programmführern leicht aufgefunden werden). Schmid sprach im Hinblick auf die Landesmedienanstalten - Thomas Langheinrich, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, war im Publikum - von "Verzweiflungsregulierung": die Regulierer würden gerade die wenigen meinungsbildenden Vollprogramme besonders genau beobachten, während andere kleinere Sender praktisch sanktionslos blieben .

Alison Gold vom BBC Trust stellte das britische Modell des Public Value Test (PVT) vor. Drei Aspekte aus diesem Referat seien hier hervorgehoben: erstens sind die Tests teuer, das ist bekannt, und sie dauern (höchstens) sechs Monate, was von manchen als lang empfunden wird. Gold bestätigte die hohen Kosten - ganz grob etwa 1 Mio € pro Test -, aber sie hielt auch fest, dass bei der Markteinführung wesentlicher neuer Produkte auch sonst Kosten für die Bewertung und Marktabschätzungen anfielen; die Zeit von sechs Monaten hingegen sei keineswegs lang, andere Entwicklungen oder interne Prüf- und Genehmigungsprozesse würden oft länger dauern, beim PVT zwängen aber die rechtlichen Vorgaben zu einem straffen Verfahrensablauf. Zweitens ist ein ganz wesentlicher Bestimmungsfaktor für den Erfolg der PVTs die Vorbereitung seitens der Geschäftsführung der BBC: je besser die von der BBC-Executive vorbereiteten Grundlagen für den PVT, desto besser (und günstiger) auch die Gutachten. Und drittens betonte Gold besonders die Rolle der Öffentlichkeit, die über Konsultationen und die Veröffentlichung aller relevanten Unterlagen eingebunden ist: PVTs könne man nicht hinter verschlossenen Türen durchführen.

Susanne Pfab, Geschäftsführerin der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz und daher aktuell in zahlreichen "Drei-Stufen-Tests" involviert, stellte das deutsche Modell dar. Sie skizzierte die schon rein abwicklungstechnisch schwierige Situation, dass aufgrund der Beihilfenentscheidung auch zahlreiche Bestandsprüfungen durchzuführen und zeitgerecht abzuschließen sind (anders als im UK, wo nur neue Angebote geprüft werden). Das Verfahren werfe zahlreiche juristische Fragen, zB nach der Verfahrensart (Pfab sprach von einem Verfahren sui generis, das kein Verwaltungsverfahren sei, obgleich es gewisse Ähnlichkeit mit einem Planfestsetzungs- oder einem Bewilligungsverfahren habe). Umstritten sei, in wieweit die für die Entscheidung zuständigen Rundfunkräte nur eine ja/nein-Entscheidung treffen oder auch Abänderungen verlangen könnten. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit verwies Pfab darauf, dass bereits in den Rundfunkräten (mit insgesamt rund 500 Mitgliedern) "eine ziemlich breite Menge von Gesellschaft" versammelt sei. Als Nebeneffekt der Drei-Stufen-Tests konstatierte Pfab eine wachsendes Selbstbewusstsein der Rundfunkräte, deren Unabhängigkeit auch deutlicher betont werde. Im Hinblick auf die Gutachter sprach Pfab von Problemen, eine ausreichende Zahl geeigneter Gutachter zu finden, auf eine Ausschreibung hin hätten sich nur sehr wenige gemeldet.

PS: 1. Im UK ist die gegenwärtige Form der Public Value Bewertung nicht unumstößlich: interessanterweise ist es nicht nur der "Schattenminister" Jeremy Hunt, der die Rolle des BBC Trust beim PVT in Frage stellt, sondern auch der derzeit zuständige Minister Ben Bradshaw (hier, hier und hier).
2. Die aktuellen Entscheidungen des MDR-Rundfunkrates vom 21.9.2009 in den Dreistufentests zu KI.KAplus und kikaninchen.de sind hier bzw hier zu finden (Presseaussendung des MDR; Bericht bei DWDL und bei epd); wie man daraus erkennen kann, vertritt der Rundfunkrat die Auffassung, dass nicht nur eine Genehmigung oder Versagung des Konzepts möglich ist, da er Modifikationen gegenüber dem Vorschlag vorgenommen hat.

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Thursday, September 10, 2009

Mark Scott, Australian Broadcasting Corporation: public funding for public purposes

Australien ist flächenmäßig etwa 90 mal größer als Österreich und hat gut zweieinhalbmal soviele Einwohner. Der öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter, Australian Broadcasting Corporation (ABC), betreibt derzeit zwei nationale Fernsehkanäle, vier nationale Hörfunknetzwerke, 60 lokale Radiostationen und ein internationales Service (Radio Australia) auf Kurzwelle und im Internet sowie diverse Online-Angebote. Nach dem letztverfügbaren Jahresbericht (Finanzjahr 2007/2008) betrugen die Gesamteinnahmen von ABC 1.058.190.000 AUD (umgerechnet etwa 619 Mio EUR) - zum Vergleich die Gesamteinnahmen des ORF im Jahr 2008: rund 925 Mio EUR, also fast ein Drittel mehr.

Im internationalen Vergleich öffentlich-rechtlicher Runfunkveranstalter ist ABC insofern besonders interessant, als es seit rund sechzig Jahren nicht mehr aus Rundfunkgebühren, sondern durch direkte staatliche Zahlungen finanziert wird. Mark Scott, Managing Director der ABC, ging gestern in einer Rede vor der Commonwealth Broadcasting Association auf diese Besonderheit ein und betonte die Vorteile der direkten Staatsfinanzierung und der Werbefreiheit. Hier ein paar Ausschnitte aus dieser "alternative success story to that of the BBC" (die ganze Rede findet man hier):

1. Große Sportereinisse bleiben den Privaten: "There is a vibrant commercial market for televised sport and the opportunity cost for us bidding, in terms of other programs we want to put to air, is too high. The market provides, and in areas where the market cannot deliver or will not deliver, the ABC provides. We cover women’s sport, sport where disabled athletes compete, regional sport without big corporate dollars or mass audiences. ... Our radio and online presence reflect the breadth and depth of our sporting coverage across the country, but on television, others are in a better position to deliver. And we let them do so."

2. ABC als Talentschmiede, auch wenn die Talente dann zu Privaten wechseln (nicht umgekehrt!):
"Of course, at times, it means we have to endure the frustration of seeing talent developed with the ABC moving to commercial networks – sometimes, but not always – to great success. We will always be the nursery for talent ‐ we may not always be the home. We have neither the money nor the inclination to outbid commercial networks most of the time. Our bigger question is whether we have in development the next stars and programs ready to capture the imagination of the nation."

3. Angebote, die der Markt nicht liefert (zB Australian drama): "The providential position the ABC finds itself in today was no accident; it was the result of a deliberate strategy to set out the services the ABC could provide that others could not, to make up for increasing losses within Australia’s civic and cultural life that market conditions were responsible for. ... working in partnership with the independent production sector, we had been able in recent years to leverage our money, increase our output and give the Australian public a sense of what else we could deliver if further funding was available."

4. Lokaler Content und Web 2.0-Angebote: "The spine of the ABC is its local radio network, 60 local stations reaching 99% of Australians. ... And we have in place, through the ABC’s local radio network, an existing connection with local communities that will only be deepened through Web 2.0, with the ABC able to act as not just a host, but a catalyst, encouraging and educating audiences to create and publish their content through the ABC. We see the ABC as Australia’s town square, a place where all Australians can come to listen and learn, to speak and to be heard. The Government has funded the ABC to create regional broadband hubs – to work with communities to help them develop local broadband content and distribute it across their communities and beyond."

5. "Being Defined as a Public Good: An Alternative to Licence Fee Funding":
"There is no question that it [the licence fee] is, in effect, a regressive tax – the burden falling hardest on those who can least afford to pay it. ... A licence fee is seen as a fee for services provided to everyone. In Australia, the funding of public broadcasting is seen another way ‐ as a public good, a part of the greater public good that is funded through taxation. Not everyone watches or listens to the ABC in Australia, but almost universally, everyone is glad it’s there. ... That public benefit is funded by the taxpayers, out of taxation revenue and is appropriated byGovernment. And just as your tax dollars do not necessarily directly relate to your own individual consumption or benefits, but provide instead benefits for the society as a whole – so it is with taxpayer support of the ABC. ...
Our budgetary situation means we have to make choices. We can never go down the populist path, although some of our programs are very popular. We have to let the market provide where it can and invest wisely to ensure we deliver where we must. ... This is the central difference between trying to represent value as a public good rather than a service from which everyone feels – as they do about the licence fee – that they must extract personal benefit to justify direct personal expenditure."

6. Zum Wunsch der Privaten, sich um öffentliche Finanzierung zu bewerben ("Contestability"): "the ABC has no difficulty with the idea of contestability, since the contests we are prepared to enter are those where we believe the market will not be able to provide. We believe in some areas: like commercial free children’s programming and like international broadcasting as an arm of the Government’s soft diplomacy – that the public broadcaster, operating without a profit motive, and building on a record of integrity developed for generations, is the only organisation that can deliver. I’m with them on this: I believe in public funding for public purposes. I do not want the ABC to go down the path were we take an aggressive commercial line, including advertising, to fill our coffers and fund our ambitions."

7. Zur Werbefinanzierung von öffentlich-rechtlichen Programmen: "The experience of public broadcasters around the world that have attempted to complement public funding with advertising revenue is not happy ... if you are dependent on advertising revenue to fund your growth, your programming choices naturally focus on attracting audiences to sell to advertisers. At the ABC, I think most of our programming passes a test that says only the ABC would develop or buy and then broadcast the program over time. That is much harder to do when, like your commercial competitors, you are dependent on advertising revenue."

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Friday, September 04, 2009

Geld statt Schönheit: erstmals Frequenzauktion statt beauty-contest in Finnland

Kaum zu glauben: erstmals findet nun auch in Finnland eine Versteigerung von Frequenzen statt. Bislang galt Finnland geradezu als Musterland für Frequenzvergaben im Wege "vergleichender Auswahlverfahren" (aka "beauty contest"), jedenfalls seit die UMTS-Frequenzen im Jahr 1999 in einem solchen beauty contest gegen ein eher symbolisches Entgelt vergeben wurden. Noch im Brijuni-Bericht des ECC aus dem Jahr 2005 hieß es, dass Finnland weiterhin bei der Vergabe im Wege von beauty contests bleiben würde.

Nun ist alles anders: Im kommenden November sollen die Frequenzen im 2500 bis 2690 MHz-Band (für UMTS-LTE oder WiMAX) erstmals nicht im Rahmen eines "beauty contest", sondern mittels Auktion vergeben werden. Das - eigens für diese Versteigerung geschaffene - Gesetz kann man (in englischer Sprache) hier finden; die Regulierungsbehörde hat auch den Entwurf der Versteigerungsbedingungen sowie die Nutzungsbedingungen (FDD, TDD), veröffentlicht (siehe auch die Presseaussendung des Kommunikationsministeriums und die Versteigerungswebsite der Regulierungsbehörde).

In Österreich soll dieser - in der EU harmonisierte - Frequenzbereich übrigens im 1. Quartal 2010 ausgeschrieben werden.

PS - ganz etwas anderes, aber auch aus Finnland: im Endbericht der parlamentarischen Arbeitsgruppe zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seiner Finanzierung wird vorgeschlagen, statt der bestehenden Rundfunkgebühr einen allgemeine, nicht an Besitz oder Verwendung von Rundfunkgeräten geknüpfte "Mediengebühr" einzuführen. Damit könnten auch die Kontollorgane eingespart werden - und der Helsinki Complaints Choir (im Bild links) könnte eine Beschwerde ("Evenings wasted hiding from the TV licence inspector / because I don't want to pay for sports and reality TV", im Video bei ca. 5.25) als teilweise erledigt abhaken: zwar wäre es mit den verlorenen Abenden vorbei, an denen man sich vor dem Rundfunkgebühren-Kontrolleur versteckt hielt - dafür könnte man freilich dem Zahlen (auch) für Sport und Reality TV-Programme gar nicht mehr entkommen.

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Wednesday, September 02, 2009

(Teilweise) Genehmigung der staatlichen Beihilfe für France Télévisions

Dass die Neuordnung der Finanzierung des französischen öffentlich-rechtlichen Fernsehens (l'audiovisuel public) - Werbefreiheit, dafür neue Abgaben auf Werbung und die Umsätze der Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste - eine vertiefte beihilfenrechtliche Prüfung durch die Kommission erfordern würde, war abzusehen. Nun hat die Kommission der für 2009 vorgesehenen zusätzlichen staatlichen Zahlung von 450 Mio. Euro zugestimmt, zugleich aber die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens für das Gesamtpaket mitgeteilt (Presseaussendung; die Entscheidung wird nach Anonymisierung unter der Zahl N 34/2009 [in französischer Sprache] zugänglich gemacht werden - erfahrungsgemäß kann das manchmal Monate dauern).

Auch mit der nun erfolgten (teilweisen) Zustimmung muss die Sache noch nicht zu Ende sein: ich wäre überrascht, würden M6 und TF1 nicht auch gegen diese Kommissionsentscheidung Klage beim EuG erheben (die Klagen dieser Unternehmen gegen die von der Kommission in ihrer gestrigen Presseaussendung erwähnte Genehmigung einer Kapitalspritze von 150 Mio. Euro im vergangenen Jahr sind beim EuG anhängig: T-568/08 M6/Kommission und T-573/08 TF1/Kommission); beide Unternehmen haben sich - nach diesem Bericht der Times - gegenüber der Kommission auch schon gegen das neue Finanzierungsmodell ausgesprochen. (Update 18.2.2010: Klage von TF1 und anderen anhängig bei Gericht unter T-520/09)

PS: wie auch dieses Beihilfeverfahren zeigt, können auf nationaler Ebene getroffene Beschlüsse über eine Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht sofort (zulässig) umgesetzt werden, da in der Regel auch im besten Fall mehrere Monate auf die Genehmigung der Kommission gewartet werden muss. Das könnte auch für Österreich relevant werden, falls die im Raum stehende sogenannte "Refundierung der Gebührenbefreiung" - also eine neue staatliche Transferzahlung an den ORF in der Höhe von etwa 60 Mio. Euro jährlich - beschlossen werden sollte.

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Wednesday, August 12, 2009

Rundfunkforum 2009 und Dokumentation des Rundfunkforums 2008

Das nächste Rundfunkforum - dieses Jahr zum Thema "Public Value" - findet, wie schon angekündigt, am 17. und 18. September 2009 in Wien statt (Achtung neuer Veranstaltungsort: Kommunalkredit, Türkenstraße 9, 1090 Wien) - hier der Link zur Einladung mit dem endgültigen Programm und zum Anmeldeformular. Zusätzlich zu den schon in der ersten Ankündigung genannten ReferentInnen wird auch Dr. Susanne Pfab, Geschäftsführerin der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz, einen Vortrag halten, der sich mit dem (deutschen) Drei-Stufen-Test befasst. Eine spannende Diskussion ist garantiert, insbesondere auch zur Frage, welche Form eines Public Value-Tests in Österreich zu erwarten ist.

Im vergangenen Jahr stand das Rundfunkforum unter dem Generalthema "Medien im Web" (siehe dazu hier und hier). Die dort gehaltenen Referate sind nun im Manz-Verlag erschienen (Bestellformular); hier das Inhaltsverzeichnis:
[Disclosure: ich bin Vorstandsmitglied des Veranstalters]

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In der Krise lieber kommunizieren als dinieren: Ofcom Report (und anderer Lesestoff)

"Consumers prefer communications over celebrations in recession", so fasst die britische Regulierungsbehörde Ofcom wesentliche Ergebnisse ihres aktuellen Communications Market Report 2009 (pdf) zusammen (Presseaussendung; siehe auch die Übersicht über die Daten): "When asked which items consumers were likely to cut back on in the recession, 47 per cent would choose to cut back on going out for dinner ... only a fifth (19 per cent) who would cut back on mobile phone spend, 16 per cent on TV subscriptions and 10 per cent on their broadband services."

Wenig überraschend ist, dass die Ofcom-Leute wieder ganz beeindruckt davon sind, wie gut es den Menschen dank ihrer Arbeit geht ("People taking control and getting good deals in downturn"), auch wenn es für sie sonst manchmal weniger zu lachen gibt (siehe zB "Tories would cut Ofcom powers", Maggie Bown: Why I have sympathy for Cameron's view on Ofcom's policy role", "Ofcom hits back at David Cameron", "Ofcom is out of date", "Does Ofcom deserve it?", "Ofcom trims pay at top", usw).

In diesem Zusammenhang gleich noch Hinweise auf weiteren Lesestoff:

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Saturday, July 18, 2009

Spanien: Werbefreiheit für öffentlich-rechtliches Fernsehen - dafür Steuern für Privat-TV und Telcos

Das "französische Modell" zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks macht Schule: ab Jänner 2010 wird auch in Spanien die (teilweise) Werbefinanzierung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens Geschichte sein, dafür werden kommerzielle Veranstalter und Telekomunternehmen mit neuen Abgaben belegt (3% des Umsatzes bei Free-TV-Anbietern [Artículo 6.4 der Regierungsvorlage], 1,5% des Umsatzes bei Pay-TV-Anbietern [Artículo 6.5] und 0,9% der Bruttoeinnahmen bei Telekombetreibern [Artículo 5.10]). Das Gesetz wurde vom Kongress am 8. Juli 2009 beschlossen, es muss nun noch durch den Senat, mit dessen Zustimmung aber gerechnet wird.

PS: das französische Gesetz (LOI n° 2009-258 du 5 mars 2009 relative à la communication audiovisuelle et au nouveau service public de la télévision) kann man hier nachlesen (in französischer Sprache).

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Wednesday, July 01, 2009

Public Service Teleshopping und "transactional TV gambling services"

Auf dem österreichischen Fernsehmarkt war der "Quiz Express", die Call-In-Show des öffentlich-rechtlichen ORF, kein durchschlagender Erfolg. Laut Stellungnahme des ORF gegenüber dem Bundeskommunikationssenat (siehe dazu bereits hier) hat der "Quiz Express" "keine Erträge abgeworfen" (mit anderen Worten: musste durch Einnahmen aus den Programmentgelten mitfinanziert werden!); abgesehen davon war dieses ORF-Angebot Teleshopping und damit gesetzwidrig, wie der BKS in seinem Bescheid vom 1. September 2008 feststellte (die Sendung ist mittlerweile eingestellt).

Umso nachhaltiger ist der Erfolg dieser Sendung auf europäischer Ebene: wer immer sich mit europäischem Rundfunkrecht und Rundfunkregulierung beschäftigt, kommt nämlich an dem in der "Quiz Express"-Causa ergangenen EuGH-Urteil (C-195/06 KommAustria / ORF) nicht vorbei. Auch der aktuelle siebente Bericht der Kommission über die Anwendung der Richtlinie 89/552/EWG "Fernsehen ohne Grenzen" (KOM(2009)309 vom 20.6.2009) stellt diese Sache gleich an den Anfang des Kapitels über die Anwendung der Werbevorschriften.

Ansonsten ist zu diesem Bericht nicht viel anzumerken, die Kommission erledigt ihre Verpflichtung nach Art 26 der Fernsehrichtlinie, alle zwei Jahre einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie zu erstellen, mittlerweile routiniert und ziemlich uninspiriert. Der Bericht umfasst schlanke elf Seiten und enthält neben einer groben Skizze des Richtlinienrechts (sowohl in der alten als auch in der bis spätestens 19. Dezember 2009 umzusetzenden Fassung) nur eine eher kursorische und beliebig wirkende Aufzählung verschiedener von der Kommission für relevant erachteter Entwicklungen der beiden vergangenen Jahre. Wirklich Neues erfährt man daraus nicht.

Public Service Teleshopping?
Während in Österreich Teleshopping im öffentlich-rechtlichen Fernsehen (noch) unzulässig ist, gehen die Briten wieder einmal einen Schritt voraus. Mit einer Änderung des COSTA (Code on scheduling of TV advertising) wird nun auch den öffentlich-rechtlichen TV-Veranstaltern im Vereinigten Königreich die Möglichkeit eingeräumt, bis zu sechs Stunden Teleshopping anzubieten (zwischen 0 und 6 Uhr).

Außerdem hat die britische Regulierungsbehörde Ofcom Änderungen bei der regulatorischen Beurteilung von "transactional TV gambling channels" vorgenommen. Solche Spiele-Sender standen früher unter einer allgemeinen Lizenz als redaktionelle Programme - in Hinkunft werden auch diese Programme als Teleshopping klassifiziert. Mit anderen Worten: Was früher als redaktioneller Inhalt - auch öffentlich-rechtlicher Sender - durchging, wird nun neu als Teleshopping qualifiziert.
Sicher ein Schritt zu mehr Ehrlichkeit - aber irgendwie wirkt es doch merkwürdig, wenn auch Public Service-Broadcastern Formate zugestanden werden, bei denen ein öffentlich-rechtlicher Mehrwert jedenfalls nicht leicht zu erkennen ist. Dass aber die Definition von Public Service-Aufträgen für Rundfunkveranstalter Sache der Mitgliedstaaten ist und diese dabei über weites Ermessen verfügen, hat das EU-Gericht erster Instanz zuletzt etwa in der Sache TV2 (siehe dazu hier) betont; ähnlich auch der EuGH in der Rs C-222/07 UTECA (siehe dazu hier). Die Mitgliedstaaten dürften sogar Must Carry-Verpflichtungen für Teleshopping-Angebote festlegen (siehe dazu hier).

Zumindest in einem Punkt hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht in seinem letzten Rundfunk-Leiturteil vom September 2007 recht: "Rundfunk kann für die Verfolgung nicht nur publizistischer, sondern auch wirtschaftlicher Ziele eingesetzt werden."

PS - weil es sachlich dazupasst: die sogenannte "Gewinnspielsatzung" der deutschen Landesmedienanstalten ermöglicht es offenbar, dass nun auch Minderjährige bei Call In-Sendungen angesprochen werden - als hätte es noch eines weiteren Belegs für die Qualität dieses "Regulierungsinstruments" bedurft (siehe dazu in diesem Blog zB schon hier und hier).
Update (10.08.2009): Nach einem Bericht in DWDL.de hat 9Live beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf einen Normenkontrolle hinsichtlich der Gewinnspielsatzung gestellt; ungeachtet dessen will sich der Sender aber neu positionieren, da Call-In-Formate nicht mehr so gut laufen.

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Wednesday, April 08, 2009

Rundfunkmitteilung: noch ein Entwurf, noch eine Konsultation

Aller guten Dinge sind drei, offenbar auch im Beihilfenrecht: nach dem Drei Stufen-Test* hat die Kommission nun offenbar die Drei-Stufen-Konsultation entdeckt: die lange angekündigte Neufassung der Rundfunkmitteilung (siehe dazu in diesem Blog hier und hier) geht nun mit einem neuen Entwurf in die dritte Runde der Konsultation.

Wie von Kommissarin Reding angekündigt, wurde der Text etwas gekürzt; der neue Entwurf hat nur mehr 97 Absätze (gegenüber den 107 Absätzen des letzten Entwurfs; allerdings hat die derzeit noch geltende Rundfunkmitteilung aus 2001 nur 62 Absätze). Allzu gravierende Weglassungen sind allerdings nicht zu verzeichnen, vor allem wurden Zitate gekürzt und Wiederholungen gestrichen. Spannender könnten die inhaltlichen Änderungen sein, die in der Presseaussendung der Kommission so beschrieben werden:
"Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum vorausgegangenen Entwurf betreffen die Grundsätze der Technikneutralität und der redaktionellen Unabhängigkeit. Zudem wird stärkeres Gewicht auf die wesentlichen Grundsätze gelegt, wobei den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Umsetzung eingeräumt und mehr Klarheit hinsichtlich der Bildung von Rücklagen für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten geschaffen wird."
Grundsätzliche Umwälzungen sind das aber eher nicht:
  • Der Grundsatz der Technologieneutralität war schon im letzten Entwurf in Absatz 51 erwähnt worden (nun ganz ähnlich gefasst in Absatz 81); nun kommt hinzu, dsass die Kommission in Absatz 85 ausdrücklich klarstellt, dass es nicht als neuer Dienst zu betrachten - und einem "Drei-Stufen-Test" zu unterziehen - ist, wenn Inhalte, die bereits über eine "herkömmliche Verbreitungsplattform (wie Fernsehen oder Radio) ausgestrahlt werden, lediglich gleichzeitig über eine neue Plattform (wie Internet oder Mobilgeräte) verbreitet werden".
  • Der Grundsatz der redaktionellen Unabhängigkeit wurde in den Absätzen Nr. 47 und 86 eher als eine Art "Erinnerungspost" eingefügt (hieß es in diesen Zusammenhängen im letzten Entwurf "Angesichts der Besonderheiten des Rundfunksystems ...", so heißt es nun "Angesichts der Besonderheiten des Rundfunksystems und der Notwendigkeit zum Schutz der redaktionellen Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten").
  • Neu und für Österreich besonders interessant ist die "Kleinstaaten-Klausel" in Absatz 42: "Die Kommission wird bei ihrer Bewertung auch den Schwierigkeiten mancher kleiner Mitgliedstaaten Rechnung tragen, die notwendigen Mittel über Rundfunkgebühren hereinzuholen, wenn die Kosten des öffentlichen Rundfunks pro Einwohner unter ansonsten gleichen Bedingungen höher sind."
  • Ebenfalls unter den Punkt "mehr Flexibilität bei der Umsetzung" lässt sich die Entschärfung bei den Anforderunegn an die Aufsicht subsumieren. Wurde im früheren Entwurf in den Absätzen 69 und 99 eine externe Stelle verlangt, so sieht die Neufassung nur mehr eine Stelle vor, "die effektiv von der Geschäftsführung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt unabhängig und mit den erforderlichen Befugnissen und Ressourcen ausgestattet ist, um eine regelmäßige Kontrolle vorzunehmen und zur Gewährleistung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen nötigenfalls geeignete Abhilemaßnahmen zu beschließen" (Absatz 54); dass diese Stelle extern sein sollte, wird nicht mehr verlangt, was die deutschen Länder beruhigen könnte. In Absatz 89 findet sich eine ähnliche Formulierung, zusätzlich wird dort den Mitgliedstaaten konzediert, dass sie die Möglichkeit haben müssen, "ein Verfahren zu entwickeln, das in Hinblick auf die Marktgröße und die Marktstellung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt angemessen ist." Auch hier also ein möglicher Kleinstaaten-Discount.
  • Dieser Entlastung bei den Anforderungen an die Aufsicht steht eine "Klarstellung" - eher eine Verschärfung - bei den Rücklagen gegenüber. Nach den Absätzen 73 bis 76 wird zwar generell eine Rücklagenbildung in der Höhe von bis zu 10% der Ausgaben (im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Auftrags) akzeptiert, allerdings wird auch deutlicher als bisher darauf hingewiesen, dass darüber hinausgehende Rücklagen als Überkompensierungen grundsätzlich zurückzufordern sind. Die Bedingunegn, zu denen allgemeine und - nur in hinreichend begründeten Ausnahmefällen zulässige - besondere Rücklagen für öffentlich-rechtliche Tätigkeiten verwendet werden dürfen, sind von den Mitgliedstaaten "genau festzulegen".
  • Neu ist auch eine kleine Verbeugung vor den Zeitungsverlagen; in Absatz 16 heißt es nun: "Zeitungsverlage und andere Printmedien sind außerdem ein wichtiger Garant für eine objektiv informierte Öffentlichkeit und für die Demokratie. Da diese Anbieter jetzt mit Rundfunkveranstaltern im Internet im Wettbewerb stehen, sind alle diese kommerziellen Mediendienstleister von den potenziellen negativen Auswirkungen betroffen, die staatliche Beihilfen zugunsten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten auf die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle haben können. ... Es liegt in der Tat im gemeinsamen Interesse, auch im derzeitigen dynamischen Medienumfeld ein vielfältiges und ausgewogenes Medienangebot öffentlicher und privater Rundfunkveranstalter zu wahren."
*) zum kürzlich abgeschlossenen Drei-Stufen-Test betreffend die NDR-Mediathek siehe hier auf der NDR-Website die relevanten Dokumente (Beschreibung der Mediathek, medienökonomisches Gutachten, Beschluss des Rundfunkrates); Robin Meyer-Lucht vermerkt dazu: "Der ernsthafte Versuch von Aufsicht wurde nicht unternommen".

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Tuesday, March 10, 2009

Charta "Öffentlicher Rundfunk in Europa"

Die Initiative "derFreiRaum" und das Publizistikinstitut der Universität Wien haben heute die Charta "Öffentlicher Rundfunk in Europa" präsentiert, die "gemeinsam mit österreichischen WissenschafterInnen und Persönlichkeiten der Öffentlichkeit" verfasst wurde. Die Charta soll den Status, die Perspektive und die Anforderungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Europa zusammenfassen und die künftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Mediensektors thematisieren. Unter den InitiatorInnen sind Kommunikationswissenschafter wie Fritz Hausjell, Wolfgang Langenbucher und Wolfgang Duchkowitsch, ehemalige PolitikerInnen wie Mercedes Echerer und Heinrich Neisser, Sozialforscher Günther Ogris, Politikwissenschafter Anton Pelinka und JournalistInnen wie Eva Marginter, Trautl Brandstaller, Peter Pawlowsky und Klaus Unterberger vom Public Value Kompetenzzentrum des ORF.

Die Inhalte der Charta lassen sich, da es schon ein recht komprimierter und notwendigerweise allgemein gehaltener Text ist, nicht leicht zusammenfassen - aber die vier Seiten (hier abrufbar) sind schnell gelesen (update 11.3.2009: mittlerweile ist der Text nicht nur als Word-Datei auf der Standard-Website verfügbar, sondern auch hier auf der derFreiRuam-Website, auch in englischer Sprache). Die unmittelbar aktuellste Forderung der Charta ist wohl die nach dem "funktionsgerechten Zugang zu allen jeweils zeitgemäßen Verbreitungsformen", was "den Ausbau der Internetportale" des öffentlich rechtlichen Rundfunks erfordere.

Die InitiatorInnen kündigen jedenfalls an, die Charta entsprechend zu verbreiten, um "einen breiten, offenen, kritischen und vor allem europaweiten Diskussionsprozess zur Bedeutung öffentlich-rechtlicher Medien anzustoßen".

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Thursday, January 29, 2009

Digital Britain: Breitband in jedes Haus - außer für Filesharer?


Faszination USB-Stick? Die sogenannte "Internetoffensive Österreich" verwendet den USB-Stick genauso (völlig unpassend) als Symbol wie nunmehr der lange erwartete Bericht des neuen britischen Kommunikationsministers (und Ex-Ofcom-Chefs) Stephen Lord Carter mit dem Titel "Digital Britain" (siehe dazu auch die Presseaussendung des DCMS). Eigentlich ist es noch ein Zwischenbericht (der Endbericht soll "in early summer" folgen), aber er enthält schon 22 mehr oder weniger konkrete Empfehlungen, die nach Ansicht der Autoren dem UK einen Platz an der Spitze der globalen digitalen Wirtschaft sichern sollen. Interessant ist die Mischung von Infrastruktur und Content-Fragen; es geht nicht nur um den Ausbau der Breitbandversorgung, sondern zum Beispiel auch um Fragen des Public Service Broadcasting - bis hin zur Erwartung, dass die BBC durch Marketing, "Cross-Promotion" und Bereitstellung von Inhalten eine führende Rolle bei der Steigerung des Interesses an der Breitbandversorgung übernehmen soll.

Vieles im Bericht ist natürlich typischer Ofcom-Consulter-Jargon, der selbst dort, wo er von "messbaren Zielen" spricht, höchst allgemein und unverbindlich bleibt. Auf Ofcomwatch heißt es: "It is quite a spectacularly boring read only lightened by surprise attempts at humour" (wobei eher unfreiwilliger Humor gemeint ist). Wie "konkret" die Ziele sind, zeigt sich etwa in den Schlussfolgerungen:
"For Digital Britain, the measurable goals are that by 2012 we should aspire to have:
● Universal Participation in the broadband world.
● Highly capable and robust networks.
● A world leading position in the Communications and Creative Industries.
● High quality digital delivery of essential Public Services."
Eine interessante Vorstellung, dass allein schon das Anstreben von weiteren (nicht quantifizierten) Zielen (und das erst im Jahr 2012) ein messbarer Erfolg sein soll! Einem konkreten Ziel am nächsten kommt wohl die Ankündigung, bis 2012 eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 2 Mbit/s anzustreben - aber nicht einmal das ist verbindlich formuliert, sondern lautet so:
"We will develop plans for a digital Universal Service Commitment to be effective by 2012, delivered by a mixture of fixed and mobile, wired and wireless means. Subject to further study of the costs and benefits, we will set out our plans for the level of service which we believe should be universal. We anticipate this consideration will include options up to 2Mb/s."
Kritische Reaktionen (zB hier) ausgelöst hat vor allem die Ankündigung gesetzlicher Regelungen, um Internet Service Provider dazu zu verpflichten, Daten über filesharer - und zwar über bloß angebliche Rechtsverletzer ("alleged infringers of rights [subject to reasonable levels of proof from rights-holders]") - zu sammeln und im Wiederholungsfall an Rechteinhaber herauszugeben, wenn auch erst nach Gerichtsbeschluss. Zudem ist Net Neutrality kein Anliegen der britischen Regierung (Reaktionen dazu zB hier und hier); Eingriffe von ISPs sollen nicht verhindert werden:
"the Government has yet to see a case for legislation in favour of net neutrality. In consequence, unless Ofcom find network operators or ISPs to have Significant Market Power and justify intervention on competition grounds, traffic management will not be prevented."
PS: den Platz an der Spitze der digitalen Welt, wie ihn das UK anstrebt, wollen auch andere erreichen: im aktuellen österreichischen Regierungsprogramm heißt es etwa: "Österreich soll sich in der Spitze der IKT-Nationen positionieren". Mich erinnert das übrigens an den legendären Best Practice Cartoon von Dilbert.

PPS: Immerhin haben die Briten einen Bericht - die sogenannte Internetoffensive Österreich hält ihre angeblich fertige Internetdeklaration noch immer geheim. Dafür wird auf der Website noch immer auf Ex-Bundeskanzler Gusenbauer und Ex-Vizekanzler Molterer hingewiesen, die die "Schirmherrschaft" übernommen haben, auch wenn sie von der Herrschaft mittlerweile eher abgeschirmt sind.

PPPS: Ebenfalls heute bekannt geworden: in Irland haben Eircom und die Musikindustrie ein Gerichtsverfahren durch Vergleich beigelegt - und sich darauf geeinigt, dass Eircom (der größte irische ISP) seine Breitbandkunden informieren wird, wenn ein Urheberrechtsverstoß entdeckt (von wem?) wird und diese Kunden dann warnt, dass sie abgesschaltet werden, wenn die Rechtsverletzungen nicht beendet werden. Nützt die Warnung nichts, werden die betreffenden Kunden tatsächlich abgeschaltet. "The worst of both worlds", nennt LexFerenda dieses Ergebnis (siehe auch hier, hier, hier oder hier).

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Wednesday, January 21, 2009

Ofcom: Second Public Service Broadcasting Review

Wer wissen will, wie es im Vereinigten Königreich mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk weitergehen soll (Kurzfassung im typischen Ofcom-Jargon: "greater choice, flexibility, and opportunities to enjoy public service content"), kann nun die Ergebnisse des Second Public Service Broadcasting Review der Ofcom lesen:

update: der Guardian "mediamonkey" bietet einen "idiot's guide" zu Ofcom's PSB-Review - Zitat (who wants what):

  • Lord Carter (communications minister)
    Would like: 'To be seen as the man who saved public service broadcasting'
    Offering: 'A very long, much-heralded report'
  • Ed Richards (Ofcom)
    Would like: 'To be seen as the man who actually saved public service broadcasting'
    Offering: 'A very long, much-heralded report'
  • Andy Duncan (Channel 4)
    Would like: 'Lots of other people’s money'
    Offering: 'To continue broadcasting Channel 4 News, Dispatches and, er... Big Brother'
  • Mark Thompson (BBC)
    Would like: 'To keep all his money – and Top Gear merchandising – to himself'
    Offering: 'To let other broadcasters use his iPlayer and maybe the odd satellite truck now and again' ...
  • Michael Grade (ITV)
    Would like: 'To be freed of all the costs of public service broadcasting while maintaining the fig leaf of being a public service broadcaster'
    Offering: 'To continue broadcasting a bit of fuddy duddy public service stuff – if we must'

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Monday, January 19, 2009

Gerhard Zeiler: "Now is the time to think big"

Die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Fernsehens beschäftigt auch Gerhard Zeiler, CEO der RTL Gruppe. An der Übernahme des österreichischen öffentlichen-rechtlichen Programms ORF 1 hat RTL zwar - nach eigenen Angaben - kein Interesse, und dass Zeiler selbst an die ORF-Spitze zurückkehren soll, ist wohl auch nur ein stets wiederkehrendes Gerücht, aber im Vereinigten Königreich gibt es ernste Überlegungen, den in Schieflage geratenen öffentlich-rechtlichen "Channel 4" zu übernehmen (oder besser: mit dem RTL-Sender Five zu fusionieren). Nachdem Gespräche zwischen Channel 4 und Five-Vertretern im Dezember noch nicht bestätigt wurden, ist seit einigen Tagen auch öffentlich bekannt, dass Luke Johnson, Chairman von Channel 4, mit RTL-Chef Zeiler im Dezember Geheimgespräche über eine Fusion führte - mit ausdrücklicher Unterstützung durch den britischen Medienminister, Ex-Ofcom-Chef Stephen - nun: Lord - Carter.

Und heute hat sich Zeiler mit einem Kommentar in der Financial Times selbst zu Wort gemeldet, um Werbung für eine Fusion zwischen Channel 4 und Five zu machen. Der Zeitpunkt ist günstig, denn Channel 4 hat massive Finanzprobleme. Eine geplante staatliche Beihilfe in der Höhe von 14 Mio Pfund, die im Zusammenhang mit der Digitalisierung gewährt werden sollte, war letztes Jahr auf Kritik in der Kommission gestoßen; nach der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme (siehe dazu auch die Presseaussendung: Commission opens inquiry sowie die case site) hat sich die britische Regierung nämlich entschlossen, dieses Projekt nicht weiterzuverfolgen (siehe einen Bericht im Guardian) - nach dem Motto: es zahlt sich gar nicht aus, um die 14 Mio Pfund zu streiten, wenn Channel 4 doch eher 150 Mio Pfund Staatshilfe benötigen würde.

Nicht erst seit damals steht eine Privatisierung von Channel 4 im Raum (siehe etwa den Beitrag von Maggie Brown im Guardian-Blog vom 3. Dezember 2008) - was auch in einer Studie der beiden Ex-Ofcom-Leute Kip Meek und Robin Foster (Public Service Broadcasting in the UK - A Longer Term View) vom vergangenen November nicht ausgeschlossen wurde. Interessant dabei: finanziell unterstützt wurde dieses Werk von der BBC und von Five. Meek und Foster kamen unter anderem zu folgendem Ergebnis: "Now is not the time for any significant increase in direct spend on PSB; indeed, over time its cost to the nation may reduce." Wesentliche Policy-Implications in der Studie von Meek/Foster lauten:

  • High-speed broadband provision should be prioritised ahead of any new PSB interventions
  • There should be tight scrutiny of any new claims for increased funding of PSB
  • A limited number of “market-tuning” and“market-changing” interventions should be considered to ensure plurality of PSB provision and maintain content standards
  • A fair and transparent approach to awarding PSB contracts is needed, including an element of contestability in some cases
Überhaupt ist die Breitbandversorgung für Meek und Foster wichtiger als die Content-Finanzierung - in der Zusammenfassung heißt es zu dieser Studie:
"It argues that the expansion of access to high-speed broadband will unlock the potential for the market to deliver much more public service content than in the old linear broadcasting world, and that a new balance of markets and public intervention will therefore be needed to secure key public policy objectives in the future."
Jeff Jarvis auf BuzzMachine bringt diesen Gedanken (ohne ausdrücklichen Bezug zu Meek/Foster) so auf den Punkt: "To hell with public-service broadcasting. How about public-service connectivity?"

PS: noch ein paar Überlegungen zu den Optionen betreffend Channel 4 aus britischen Medien: BBC-Partnership (Guardian), Options narrowing (FT), Channel 4's targeting of BBC Worldwide (Guardian); Why Channel 4's future is tied to 'broadband for all' (Guardian) ;
update 20.1.: Channel 4-CEO Andy Duncan antwortet in der FT (lesenswert dazu Vicky Frost im Guardian)

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Monday, December 08, 2008

Gimme Three Steps: NDR beginnt mit 3-Stufen-Test

"Three Steps To Heaven" werden es wohl nicht werden, vielleicht geht es auch eher um jene "three steps towards the door", von denen Lynyrd Skynyrd singen ("Gimme Three Steps"), und die man als drei Schritte Vorsprung (auf der Flucht) übersetzen muss: jedenfalls beginnt der NDR nun für seine geplante Mediathek mit dem ersten "Drei-Stufen-Test" (Presseaussendung, Kurz-Info, Projektbeschreibung). Medienökonomen, die die Bewertung durchführen möchten, können ihr Interesse bis 8. Dezember anmelden (also schnell melden! Andererseits: es würde mich nicht überraschen, wenn der NDR hier oder in diesem Umfeld [zB hier] fündig würde).
EU-Medienkommissarin Viviane Reding ist zwar skeptisch, ob ein vom Rundfunkrat durchgeführter Drei-Stufen-Test ausreichen wird (dazu schon hier), schließt es aber nicht von vornherein aus; sie hält es offenbar mehr mit Police: Every step you take, I'll be watching you.

Der ORF kündigt zunächst einmal einen Public Value Bericht an (das mit dem für Jänner 2008 angekündigten Public Value Test ist sich offenbar nicht ganz ausgegangen), immerhin ein erster Schritt. Und nur als PS: ein Geschäftsbericht des ORF für das Jahr 2007 ist noch immer nicht verfügbar (aber vielleicht ist er dem Sparpaket zum Opfer gefallen).

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