Wednesday, November 26, 2008

Die Gert statt der Bert: Telekom-Review im Rat

Etwa ein Jahr nachdem die Kommission ihre Vorschläge zur Reform des aktuellen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste vorgestellt hat, sind die Vorbereitungen in der Ratsarbeitsgruppe (bzw. im COREPER) soweit gediehen, dass morgen im Rat eine politische Einigung erzielt werden könnte. Neben den Spielereien um die Bezeichnung der neu zu schaffenden europäischen "Regulierungsbehörde" (de facto ein Beratungsgremium, also eine stärker formalisierte ERG), die nun GERT (Gruppe Europäischer Regulierungsstellen für Telekommunikation) statt BERT heißen soll, sind durchaus auch ernste Fragen noch nicht endgültig geklärt, etwa zur Kompetenzaufteilung in der Frequenzverwaltung. Hier aber einmal ohne weiteren Kommentar die Links zu den aktuellen (Kompromiss-)Dokumenten, die dem Rat als Berichte vom COREPER vorliegen:
Im Hinblick auf die Universaldienstrichtlinie wurden zuletzt vor allem Fragen der Netzneutralität bzw der "three strikes" ("abgestufte Antwort" nach dem Modell "Loi Olivennes") diskutiert. Chris Marsden hat den im Telekompaket gewählten Zugang als "Net Neutrality lite" bezeichnet, und das trifft im Kern auch auf das Kompromisspapier im Rat zu: Verträge müssen nach Art 20 "Informationen über die Verkehrsabwicklungsstrategien des Anbieters" und auch über das Mindestniveau der Dienstqualität enthalten; die nationalen Regulierungsbehörden können nach Art 22 auch ein entsprechendes Mindestniveau festlegen und die Veröffentlichung vergleichbarer Informationen anordnen. Allerdings geht der Text offenbar davon aus, dass Änderungen der "Verkehrsabwicklungsstrategie" (traffic managment/shaping) auch bei aufrechtem Vertragsverhältnis zulässig sind, da nach Art 21 Abs 3 lit b nur eine Verständigung vorgesehen ist (bzw angeordnet werden kann), nicht aber eine vertragliche Vereinbarung, wie sie bei Leistungsänderungen an sich notwendig wäre.

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