Thursday, January 28, 2010

TW1 weiter orientierungslos? Die "grundlegende Richtung" des ORF 2010

Wahrscheinlich kann man es dem ORF nicht verdenken, dass er offenbar nicht recht weiß, welche "grundlegende Richtung" im Sinne des Mediengesetzes er eigentlich mit dem von ihm (gemäß § 9 ORF-G) veranstalteten Fernsehprogramm TW1 verfolgt oder verfolgen soll. Immerhin steht im Raum, dass dieses in letzter Zeit mit "bestem Finanzergebnis" (so die eigene Presseaussendung zum letztvorliegenden Jahresabschluss), das heißt also mit einem "Minigewinn" (so Generaldirektor Wrabetz laut Presse im vergangenen September), veranstaltete Programm in ein öffentlich-rechtliches, gebührenfinanziertes Informations- und Kultur-Spartenprogramm überführt werden soll (§ 4c ORF-G in der Fassung des Begutachtungsentwurfs), vielleicht auch um weitere "Minigewinne" und sonstige "Rekordwerte" (dazu hier) zu vermeiden.

Jedenfalls fehlt in der heute in der Wiener Zeitung veröffentlichten Offenlegung des ORF gemäß § 25 Mediengesetz überraschenderweise jeder Hinweis auf das von ihm veranstaltete Programm TW1. Im Vorjahr (dazu hier) hatte der ORF TW1 noch erwähnt, allerdings vergessen, die grundlegende Richtung anzugeben. Dieses Jahr bleibt das Programm TW1 gleich unerwähnt. Aber vielleicht kommt das auch noch: bis 31. Jänner 2010 bleibt noch Zeit für eine Veröffentlichung, und manchmal funktionieren Einschaltungen in der Wiener Zeitung ja besonders rasch, etwa bei der Ausschreibung einer Direktorenfunktion (die in § 25 MedienG eröffnete Alternative, die grundlegende Richtung nicht in der Wiener Zeitung, sondern "ständig auf einer leicht auffindbaren Teletextseite" zur Verfügung zu stellen, nützt der ORF derzeit nicht, auch nicht im TW1-Teletext).
Offengelegt wird die indirekte Beteiligung des ORF an der "Tourismusfernsehen GmbH", deren Unternehmensgegenstand demnach die "Produktion von Fernsehprgrammen, insbesondere für Touristen" ist (laut Impressum auf der Website von TW1 ist Unternehmensgegenstand der "TW1 Tourismus Fernsehen Gesellschaft mbH" der Betrieb eines Spartenprogramms gem. § 9 ORF-G; das Impressum im Teletext von TW1 nennt übrigens auch heute morgen noch einen gewissen Prof. Werner Mück als Geschäftsführer - aber wer erwartet schon vom TW1-Teletext Aktualität? Update 1.2.2010: Prof. Mück wurde nun auch im Teletext-Impressum ersetzt.).

Labels: ,

0 Comments:

Post a Comment

Links to this post:

Create a Link

<< Home