Friday, October 16, 2009

Vermischte Lesehinweise (1)

Ad hoc wieder einmal ein paar nicht weiter strukturierte Lesehinweise:

In Sachen Medienvielfalt verweise ich auf die in der Endfassung vorliegende Studie zu Indikatoren für Medienvielfalt, die von der Kommission beauftragt worden war; ergänzend dazu gibt es einen User Guide und ein Excel Sheet als "Media Pluralism Monitor"; ebenso verfügbar ist eine Präsentationen von einem Workshop am 8. Juni 2009 (alle weiteren Informationen und Dateien dazu auf dieser Seite]. Über die Beta-Version der Studie habe ich schon hier geschrieben; ein kurzer Blick in die Endfassung zeigt, dass für die Korrektur der Detailfehler offenbar keine Zeit mehr blieb. Ich bin jedenfalls weiterhin gespannt, ob sich in Österreich jemand an die Berechnung der in der Studie vorgesehenen Indikatoren wagt.

Net Neutrality bleibt in den USA ein heißes Thema, nicht nur auf der politischen Ebene - dazu verweise ich auf die Rede von Senator Al Franken vom 5.10.2009 (Al Franken, der ja eine Comedy-Vergangenheit hat, macht sich darin auch ein wenig über den ehemaligen Senator Ted Stevens - legendär für sein "series of tubes"-Statement - lustig, auf dessen "Expertise" der Senat nun verzichten müsse). Auf der rechtlichen Ebene spannend ist der derzeit am DC Cirucit Court anhängige Rechtsstreit zwischen Comcast und der FCC, dazu verweise ich auf diesen lesenswerten Beitrag auf Balkinization (mit weiteren Links zu den Gerichtsdokumenten). Eine andere Sichtweise kommt wieder einmal von Christopher S. Yoo ("Free Speech and the Myth of the Internet as an Unintermediated Experience", zugänglich über SSRN). Wer das Thema aus europäischer Perspektive verfolgen will, sei insbesondere auch den Blog von Chris Marsden hingewiesen, von dem demnächst auch ein einschlägiges Buch erscheint.

Und im weiteren Sinne mit Netzneutralität hängt natürlich auch das EU-Telekompaket zusammen, das sich derzeit im Vermittlungsverfahren befindet. Angeblich steht ein Durchbruch bevor, berichtet jedenfalls EurActiv. Das Amendment 138, eine rechtstechnisch fragwürdige Ergänzung der Regulierungsziele in Art 8 der Rahmenrichtlinie (zum Text der Änderung siehe hier, mit weiteren Links zu vom Parlament beschlossenen Texten) soll demnach fallen bzw durch einen Satz ersetzt werden, der das Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts betont - eine klassische Leerformel, jedenfalls wenn sie nur bei den Regulierungszielen des Art 8 steht. Wunderbar auch die von EurActiv zitierte Äußerung eines Teilnehmers am Vermittlungsverfahren: "As it is now, the text represents a valid compromise, which stresses the importance of the judicial authorities but leaves room for member states to apply a variety of solutions" (mit anderen Worten: die neue Fassung regelt inhatlich gar nichts, Internetsperren durch Provider auf Anordnung von Verwaltungsbehörden, wie in Frankreich geplant, werden damit nicht verhindert). La Quadrature du Net veröffentlichte auch eine vertrauliche Analyse des Juristischen Dienstes des Parlaments zur Rechtsgrundlage von Amendment 138.

Die European Regulators Group (ERG) hat auch wieder einmal ein paar Dokumente veröffentlicht; interessant daran - neben der aktualisierten Übersicht über die Mobilterminierungsentgelte in Europa - ist ein Bericht über den Übergang von sektorspezifischer Regulierung zum allgemeinen Wettbewerbsrecht, der sich insbesondere auch mit der Frage beschäftigt, wie lange die Übergangsperioden bei der Aufhebung spezifischer Verpflichtungen sein sollen (wie bei der ERG üblich gibt es allerdings eher diplomatisch formulierte Überlegungen, was man dabei berückichtigen soll und/oder kann, aber keine ziffernmäßig bestimmten Vorschläge). Ein weiterer Bericht beschäftigt sich mit regulatory accounting in practice 2009.

Die Europäische Kommission hat eine Studie über nationale Aktivitäten zur Bekämpfung von Spam, Spyware und Schadsoftware veröffentlicht (Presseaussendung). Österreich wird in dieser von einer Anwaltskanzlei erstellten Studie zu den sechs aktiven Mitgliedstaaten gerechnet (warum auch immer - aus dem Länderanhang, der auch von Strafen[?] spricht, die von der österreichischen Telekom-Regulierungsbehörde angeblich gegen Malware-Anbieter verhängt worden seien, wird mir das nicht ganz klar).

Breitband: Die FCC hat die vom Berkman Center for Internet and Society erstellte Studie "Next Generation Connectivity - a review of broadband Internet transitions and policy from around the world" veröffentlicht (bzw zur Diskussion gestellt) - wenn man sich dabei die Ländervergleiche anschaut, in denen Österreich durchgängig unter dreißig verglichenen OECD-Ländern unterdurchschnittlich ist (im gewichteten Gesamtvergleich von Penetration, Geschwindigkeit und Preis kommt Österreich auf eine Platzziffer von 18,33 von 30), dann ist der Weg noch weit bis zur "Spitze der IKT-Nationen", wo sich Österreich laut Regierungsprogramm positionieren will.

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Tuesday, September 15, 2009

Reminder: es gibt keine ORF-Enquete (und Notizen aus dem Randbereich)

Was sich ORF-Generaldirektor Wrabetz von der "Enquete zum Thema ORF und der ORF-Gesetzesnovelle" wünscht, hat er heute bekanntgegeben (zusammengefasst: € 60 Mio aus dem Budget, keine weiteren Werbebeschränkungen, Festschreiben des Online-Angebots im Gesetz [wahrscheinlich meint er: umfassender, als es ohnehin schon in § 3 Abs 5 ORF-G steht - ob die ORF-Marke "chatmania", Registernr. 236521 beim Patentamt, vielleicht doch noch mal zum Einsatz kommt?]). Nicht nur Wrabetz spricht von der "ORF-Enquete", diese Bezeichnung wird auch in vielen der ohnehin schon kaum mehr überschaubaren Statements zu diesem Thema verwendet.

Dabei wäre eine kleine Erinnerung angebracht: es gibt gar keine ORF-Enquete, sondern eine parlamentarische Enquete zum Thema "Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Medienvielfalt in Österreich". Da könnte es doch um mehr gehen als um den ORF, vor allem im dritten Themenblock, der der "Frage nach den Rahmenbedingungen für die Medienvielfalt in Österreich gewidmet" ist, wie es in der Aussendung der Parlamentskorrespondenz hieß. Wie wirkt sich zB der Zusammenschluss Styria/Moser Holding auf die Medienvielfalt aus, oder wie könnten die Rahmenbedingungen für Medienvielfalt - auch abseits der ORF-Geld-, -Macht- und -Posten-Diskussion gestaltet werden - auch darüber könnte gesprochen werden. Realistisch betrachtet wird sich freilich die Kurzbezeichnung "ORF-Enquete" nicht als unzutreffend erweisen, jedenfalls wenn man die Statements im Vorfeld der Enquete so studiert.

Und weil es ohnehin schon so viele Stimmen gibt, was nun mit einem novellierten/neuen ORF-Gesetz nicht alles zu machen/festzuschreiben/zu ermöglichen/zu garantieren etc. sei, muss ich nicht auch noch meinen Senf dazugeben. Eingefallen ist mir bei der Lektüre mancher Wünsche allerdings Kurt Tucholsky, der bekanntlich ausgebildeter Jurist war; er schrieb, natürlich in anderem Zusammenhang: "Nicht nur das Gesetz ist halbirre, genügt nicht den wirtschaftlichen Erfordernissen, schützt nicht die Schwachen ... die Leute erwarten auch zu viel vom Gesetz."

Ich beschränke mich daher hier auf zwei Marginalien, sozusagen zum ausgefransten Rand der Medienpolitik, nämlich zu TW1 und zur Wiener Zeitung:
1. Laut Presse steht die Umwandlung von TW1 in einen öffentlich-rechtlichen Kultur- und Infokanal "auch auf Wrabetz' Wunschzettel. Derzeit wird der als Privatsender vom ORF 'mit einem Minigewinn geführt' – das habe aber wenig Sinn, so Wrabetz." Letzteres hätte ich auch so gesehen, aber warum sich der ORF die wenig sinnvolle Führung eines Privatsenders mit Minigewinn angetan hat, wird dadurch nicht erklärt - vor allem weil der ORF unter Wrabetz dem Rechnungshof schon entgegengehalten hat, dass der ORF mit der Übernahme aller Anteile an der Tourismusfernsehen Gesellschaft mbH (TW1) strategische und wirtschaftliche Interessen verfolgt hat (siehe dazu auch hier). Falls TW1 verkauft wird, würde ich gerne wissen, wieviel der ORF an diesem Abenteuer alles in allem verdient (oder verloren) hat.
2. Zu Inhalten der Wiener Zeitung wollte ich zwar nichts mehr schreiben, aber einen Satz von Andreas Unterberger in seiner aktuellen Kolumne muss man fast zitieren: "In Wahrheit aber bleibt das System demokratiepolitisch eine Provokation, solange der ORF mit den Pflichtbeiträgen tut, was ihm beliebt." Wie ist das eigentlich mit der Wiener Zeitung und den Pflichtbeiträgen (für Pflichtveröffentlichungen)? In diesem Zusammenhang ein Hinweis, wie es auch geht: Deutschland senkt mit Wirkung ab 1. Oktober 2009 die Kosten für die verpflichtende elektronische Veröffentlichung von Jahresabschlüssen.

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Saturday, May 02, 2009

Doch Neues zur Medienvielfalt: "Beta-Version" des "Media Pluralism Monitor"

Zuletzt war ich vielleicht etwas zu ungeduldig, als ich auf die gewisse Bedächtigkeit der Kommission in Sachen Medienvielfalt hingewiesen habe. Nun haben die Auftragnehmer der Studie zu Indikatoren für Medienvielfalt einen preliminary draft final report vorgelegt, komplett mit einem Prototyp des "Media Pluralism Monitor", einem Excel-File, in dem man die jeweiligen nationalen Werte für die Inidikatoren eingeben kann (plus "user guide" und Feedback-Formular), alles veröffentlicht auf der Website der Kommission. Ein "stakeholder workshop" dazu wird am 8. Juni stattfinden.

Nach einer ersten überblicksweisen Durchsicht bleibt für mich ein etwas zwiespältiger Eindruck, und zwar weniger im Hinblick auf die Qualität der Studie als zur Frage, wie weit die einzelnen Indikatoren tatsächlich in verschiedenen Mitgliedstaaten operationalisierbar und die Ergebnisse vergleichbar sein können. Ein wenig habe ich den Eindruck, dass jedenfalls bei einzelnen Indikatoren eine Tendenz zu einer positiven Bewertung regulatorischer Aufsicht erkennbar ist, und dass - teilweise damit einhergehend - die Bedeutung formaler Strukturen und Abläufe (Behörden, Selbstregulierungseinrichtungen, Anzahl von Beschwerden etc.) etwas zu stark betont wird. Dutzende Male wird etwa die Frage gestellt "Is there an administrative or judicial body actively monitoring compliance with these rules and/or hearing complaints?" - zur Frage, ob/wie faire politische Berichterstattung durch Printmedien sichergestellt ist genauso wie zur Frage, ob sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk ausreichend in Online-Medien engagiert (nicht ausreichendes Engagement wäre demnach ein Risikofaktor für die Medienvielfalt), und das zieht sich in dieser Weise durch eine Vielzahl von Indikatoren.

Natürlich kann man bei einer Studie dieses Umfangs immer Kritikpunkte finden (muss man zB bei einer für die EU-Mitgliedstaaten ausgelegten Bewertung wirklich die Frage stellen, ob die EMRK ratifiziert wurde und die Freiheit der Meinungsäußerung in der Verfassung und/oder im nationalen Recht anerkannt ist?). Und auch sachliche Fehler lassen sich in der vorläufigen Version natürlich leicht finden, aber zu deren Bereinigung gibt es ja eine Endversion. Ob die Mitgliedstaaten bestimmte Richtlinien ratifziert (!) haben (so im User Guide zum Indikator B1.2) wird man schwer beantworten können; zum Indikator O9.1 wird man sich auch eine andere Frage einfallen lassen müssen, als ob die Marktanalyse des Markts 18 nach der längst nicht mehr geltenden Märkteempfehlung 2003 durchgeführt wurde; und ob schließlich das in Indikator T1.6 zugrundegelegte Verständnis von Art 31 der Universaldienst-RL aufrechterhalten werden kann, würde ich genauso bezweifeln. In manchen Fragen kann man auch ein gewisses Interesse der Kommission als Auftraggeber der Studie wahrnehmen, insbesondere bei Fragen zu den Regulierungsbehörden im Medien und Telekombereich.

Aber bei aller Detailkritik (und ich habe da erst mal quer durchgeschaut - Studie und User Guide haben ja zusammen gut 500 Seiten) muss man festhalten, dass mit diesem Werk auch ein wichtiger Schritt getan ist. Denn auch wenn sich bei sehr vielen Indikatoren und vor allem auch den dazu zu beantwortenden Sub-Fragen die Bewertungskriterien und manchmal auch die Relevanz diskutieren lassen, eines ist damit jedenfalls gelungen: ein Inventarium von Fragestellungen, mit dem man sich bei der Bewertung der Medienvielfalt systematisch auseinandersetzen kann und muss.

Dass die Kommission den Einsatz genau dieses "Media Pluralism Monitors" empfehlen wird, kann ich mir noch nicht vorstellen, denn nun werden wohl Mitgliedstaaten und Interessenverbände zahlreiche grundsätzliche und detaillierte Kritik anbringen. Das Schöne an diesem Instrument aber ist, dass es - wie die Studienverfasser audrücklich betonen - offen ist für die Benützung durch ein breites Feld an Stakeholdern, Regulatierungsbehörden genauso wie NGO’s, Wissenschaft und Marktteilnehmer. Emfpohlen wird freilich eine arbeitsteilige Zusammenarbeit von Medienbehörden, NGOs, and akademischen Experten. Ich bin gespannt, wer sich in Österreich dieser Aufgabe unterziehen wird.

[update: die Endfassung der Studie, der User Guide, und das Excel Sheet zur Berechnung liegen nun vor, ebenso die Präsentationen von einem Workshop am 8. Juni 2009; weitere Informationen auf dieser Seite]

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Sunday, April 05, 2009

Medienvielfalt - keine Eile für die Kommission

Im Jänner 2007 hat die Kommission ein Arbeitsdokument zur Medienvielfalt herausgegeben (siehe dazu hier) und ein paar ganz vorsichtige Schritte angekündigt: zunächst einmal, im Jahr 2007, eine Studie über Indikatoren, dann im Jahr 2008 eine Mitteilung über das Ergebnis dieser Studie und allenfalls dann später einmal eine Evaluierung und vielleicht sogar eine Untersuchung, in der anhand der gefundenen Indikatoren die Situation in den Mitgliedstaaten überprüft werden könnte. Schwer vorstellbar, dass man einen so wenig ambitionierten Plan noch untererfüllen kann: aber bis heute gibt es kein Ergebnis der Studie (kein Wunder: sie wurde erst Ende 2007 vergeben, mit einem Leistungszeitraum von 17 Monaten), und natürlich auch keine Mitteilung der Kommission.

Inzwischen beschäftigt sich die Media Task Force in der Kommission unter anderem mit einer Zusammenstellung ("inventory") von Maßnahmen, die die Medien betreffen. 40 Seiten hat die letzt verfügbare Fassung dieser Zusammenstellung. Das Dokument enthält links zu all den vorgestellten Maßnahmen und ist insofern recht nützlich, auch wenn man nicht allzu viel Neues daraus erfährt. Zur Medienvielfalt liest man etwa, dass in der High Level Group "Fundamental Rights, Anti-discrimination and Equal Opportunities" die Möglichkeit besteht, dass das Thema Medienvielfalt besprochen werden könnte, was allenfalls zu einem "Review" der Position der Kommission zur Medienvielfalt führen könnte. Sehr enthusiastisch klingt auch das nicht - aber es deutet zumindest an, dass es so etwas wie eine Position der Kommission zur Medienvielfalt geben könnte.

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Saturday, September 27, 2008

Europäisches Parlament zu "Bürgermedien", Medienpluralismus und Blogs

Am Tag nach der Abstimmung über das Telekom-Paket (dazu hier) hat das Europäische Parlament zwei Entschließungen zu Medienthemen angenommen. In der Entschließung zu gemeinnützigen Bürger- und Alternativmedien in Europa (in der englischen Sprachfassung ist einfach von "community media" die Rede), wird die Bedeutung solcher nicht kommerzieller Alternativmedien betont, etwa für den Medienpluralismus, aber auch für Medienkompetenz, Integration, Vielfalt etc. Die Entschließung enthält auch den Aufruf an die Mitgliedstaaten und die Kommission, "Bürger- und Alternativmedien als Medien zu definieren, die:
  • nicht-kommerziell und – sowohl von staatlicher als auch von lokaler Macht – unabhängig sind, sich hauptsächlich Aktivitäten widmen, die für die Allgemeinheit und die Bürgergesellschaft von Interesse sind, klar definierte Ziele verfolgen, die immer auf einen sozialen Zugewinn ausgerichtet sind, und zum Dialog zwischen den Kulturen beitragen;
  • gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, an die sie sich richten, verantwortlich sind, was bedeutet, dass sie über ihre Aktionen und Entscheidungen informieren, sie rechtfertigen und bei möglichem Fehlverhalten dafür sanktioniert werden müssen, so dass die Dienste immer im Sinne der jeweiligen Gemeinde erbracht werden und die Entstehung von Netzwerken vermieden wird, die 'von oben' kontrolliert werden;
  • den Mitgliedern der jeweiligen Interessengruppen zur Beteiligung an der Schaffung von Inhalten und auch an allen Aspekten der Betreibung und des Managements offen stehen, wobei allerdings die redaktionelle Arbeit Fachleuten auf diesem Gebiet vorbehalten bleiben muss"
Das ist vielleicht mehr Wunschvorstellung der Abgeordneten oder mögliches Leitbild als eine brauchbare Definiton - aber es ist ohnehin unklar, wozu die Definition überhaupt gut sein soll.

Ähnlich unscharf ist auch die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2008 zu Medienkonzentration und -pluralismus in der Europäischen Union. Wer sich da klare Positionen zur Medienkonzentration erwartet, wird enttäuscht, statt dessen gibt es vor allem hochfliegende Bekenntnisse zur Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und gegen Beschränkungen der "Beteiligung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an technologischen Entwicklungen". Das Parlament "fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ... großzügig aufzufassen, und zwar insbesondere im Hinblick auf eine unbeschränkte Beteiligung ... an technologischen Entwicklungen"; zur Erfüllung des Auftrags der öffentlich-rechtlichen audiovisuellen Medien hält es das Parlament "für notwendig, dass diese über die traditionellen Programme hinaus neue Informationsdienste und Medien entwickeln und in der Lage sind, sich an jedem digitalen Netzwerk und jeder digitalen Plattform zu beteiligen."

Ansonsten dominiert das Wortgeklingel (daher habe ich oben auch ein wordle-Bild eingefügt, das aus der Entschließung abgeleitet ist); und auch Blogs kommen in der Entschließung vor (allerdings nicht wie von manchen befürchtet), und zwar so:
"Das Europäische Parlament, ...
in der Erwägung, dass Weblogs einen wichtigen neuen Beitrag zur Freiheit der Meinungsäußerung darstellen und immer mehr von Angehörigen der Medienberufe sowie von Privatpersonen genutzt werden, ...
ermutigt zu einer offenen Diskussion über alle den Status von Weblogs betreffenden Themen"
Nicht wirklich spektakulär, oder?

PS: In Sachen Public Service Broadcasting im Vereinigten Königreich gibt es auch wieder Neues: Ofcom hat nun die zweite Phase der zweiten "Public Service Broadcasting Review" in Angriff genommen; Näheres dazu hier (bzw hier das gesamte Konsultationsdokument).

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Sunday, August 03, 2008

Der Einfluss der Medieneigentümer auf die Nachrichten: Fowler Committee Report

"Es ist gefährlich, Einzelnen zu erlauben, zu viel Kontrolle über Medien zu erlangen, da es sein kann, dass sie diese Macht dazu verwenden, die Politik der Regierung zu beeinflussen." Wenn man an die vergangenen Wochen in Österreich denkt, wird man diesem Statement zustimmen müssen. Das Zitat stammt (grob übersetzt) aus dem sogenannten "Fowler Committee Report", einem Bericht eines Sonderausschusses des britischen House of Lords zu Fragen der Medieneigentümerschaft und Medienkonzentration, der im Juni dieses Jahres veröffentlicht wurde (pdf Teil 1, pdf Teil 2); im Original heißt es: "there is a danger in allowing one individual to amass too much control of the media, in case they use that power to influence government policy."

Der Bericht bezieht sich zwar speziell auf die britische Situtation, ist aber durchaus auch aus österreichischer Perspektive mit Gewinn zu lesen (dass im österreichischen Parlament die Thematik ähnlich eingehend erörtert werden könnte, ist ohnehin nicht zu erwarten). Neben klassischen Fragen der Medienkonzentration geht der Bericht übrigens auch sehr ausführlich auf die Situation des Public Service Broadcasting ein.

Medieneigentumsbeschränkungen werden im Bericht weiterhin für notwendig erachtet; nach Darlegung aktueller Entwicklungen heißt es dazu: "In summary we are clear that none of these developments in the media industry mean that regulation of media ownership is now out of date or unnecessary."

Der Bericht gibt auch Empfehlungen für das Verhalten der Politiker: "We take the view that the relationship between policy makers and the media is a legitimate area of public interest. We therefore propose that politicians in all parties are open and candid about their meetings with media owners and editors." Vielleicht könnte der ORF ein neues Reality-Format daraus machen: "In der Konditorei mit Onkel Hans"

PS: das Bild oben ist ein screenshot aus Nathalie Borgers Film "Kronen Zeitung: Tag für Tag ein Boulevardstück", den der ORF nicht ausgestrahlt hat (zum Transkript der Sendung hier).

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Monday, June 30, 2008

In eigener Sache: some rights reserved

Ein wenig überrascht war ich schon, als ich heute den Standard aufschlug und einen Blogbeitrag von mir unter der Rubrik "Kommentar der anderen" wiederfand. Wer ein Blog schreibt, selbst ein Nischenblog wie dieses, darf natürlich kein Problem damit haben, auch von Zeitungen zitiert zu werden, und das ist ja gelegentlich mit diesem Blog schon geschehen. Aber vor der Übernahme eines (fast) kompletten Beitrags, redigiert lediglich um ein paar Worte (und wer Juristen kennt: manchmal kommt es auf ein paar Worte an), da möchte man (oder konkret: ich) schon gefragt werden.

Denn Blogbeiträge stehen in einem gewissen Kontext, der bei der Übernahme in eine Tageszeitung verlorengeht (auch die Verlinkung fällt ja weg, sogar in der Online-Ausgabe). Einen "Kommentar zum EU-strategischen Sinneswandel der SPÖ", wie die subline im Standard lautet, wollte ich im Blog nämlich nicht abgeben, sondern bloß aus diesem Anlass auf eine alte "Medienfreiheits-Initiative" des aktuellen Bundeskanzlers hinweisen, die auch Fragen der Medienvielfalt berührt, die wiederum gelegentlich Thema dieses Blogs sind. Also kein großes politisches Statement, sondern eine kleine Notiz im blogspezifischen Themenfeld.

Aber sei's drum, zum Inhalt stehe ich natürlich, und ich habe ja auch schon einmal einen wirklichen "Kommentar der anderen" im Standard geschrieben, damals im Zusammenhang mit einer Zeitung, deren Preis der Bundeskanzler festlegt. Nun war es eben etwas zu einer Zeitung, die eher umgekehrt den Preis des Bundeskanzlers festlegt.

Aus diesem aktuellen Anlass habe ich mich aber endlich einmal dazu aufgerafft, die Urheberrechtsfrage zu diesem Blog klarzustellen - mit einer Creative Commons Lizenz. Dieses Blog steht nun unter einer "Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Österreich Lizenz" (für die CC-Profis leichter lesbar ist wahrscheinlich "Attribution-Noncommerical-Share Alike")
Creative Commons License
Was das genau heißt, findet sich unter dem angegebenen Link, im Wesentlichen sind Vervielfältigen, Verbreiten und öffentlich Zugänglichmachen erlaubt, wenn dies unter Namensnennung und nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgt und im Fall von Bearbeitungen die gleichen Lizenzbedingungen verwendet werden. Wer mehr will, soll eben vorher nachfragen.

Und weil ich die Medienvielfalt schon erwähnt habe: dass die Kronenzeitung gegen die EU kampagnisiert, weil sie vor schärferen Medienvielfaltsregeln Angst hätte, ist nicht anzunehmen. Nach einem sehr zaghaften Arbeitsdokument der Kommission bereitet nun das Europaparlament Berichte dazu vor, über die am 22. September 2008 abgestimmt werden soll. Der Berichtsentwurf von Marianne Mikko hat schon für ein wenig Aufregung gesorgt, weil Blogger eine Einschränkung bestehender Freiheiten befürchteten (der Entwurf "suggests clarifying the status, legal or otherwise, of weblogs and encourages their voluntary labelling according to the professional and financial responsibilities and interests of their authors and publishers;"). Nach einer ersten Presseaussendung vom 3. Juni 2008 wurde dann vom Parlament noch eine Klarstellung in einer Presseaussendung vom 11. Juni 2008 veranlasst - aber allzu große Bedeutung sollte man dem wohl nicht beimessen. Der zweite Berichtsentwurf kommt von der österreichischen liberalen Abgeordneten Karin Resetarits und befasst sich mit der Unterstützung alternativer Medien (community media).

Die Kommission hat inzwischen eine Studie vergeben, die bis zum Sommer nächsten Jahres Indikatoren zur Medienvielfalt erarbeiten soll - und irgendwann später dann könnte man diese Indikatoren vielleicht auch einmal anwenden und noch eine Studie machen: "The opportunity to implement these indicators could be envisaged at the appropriate point in the monitoring process, for example through a further study.” Vor diesem Hintergrund müsste sich nicht einmal die Krone vor "Brüssel" fürchten.

PS (update): Inzwischen hat sich aufgeklärt, wie es zu der Übernahme meines Blog-Beitrags in den Print-Standard ohne Rückfrage gekommen ist - der zuständige Redakteur hatte den Hinweis auf mein Blog von einem anderen Redakteur bekommen und irrtümlich angenommen, dass das schon mit mir abgeklärt sei. Kann passieren.

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Friday, June 27, 2008

Kanzlerpost und Medienvielfalt

Der gesamte Postverkehr eines Ministers solle für jedermann zugänglich sein, forderte Alfred Gusenbauer vor sieben Jahren im Rahmen einer "Verfassungsinitiative zu Medien- und Informationsfreiheit". Ich weiß nicht, wie er es derzeit mit dieser Forderung hält, aber zumindest ein Brief, den er gemeinsam mit einem weiteren Regierungsmitglied verfasst hat, ist nun praktisch für jedermann zugänglich: der Brief an Krone-Herausgeber Hans Dichand. Auch Online - gleich im Umfeld von lügenden Stars, einer alten Bauernregel und Justin Timberlake mit Zwangsstörung - kann man auf krone.at vom "SPÖ-Sinneswandel" erfahren (siehe oben; Brief-Wortlaut hier).

Was aber wird der Krone-Herausgeber wohl dazu sagen, wenn er vom Anliegen des aktuellen Bundeskanzlers erfährt, eine "Staatszielbestimmung zur Erhaltung der Medienvielfalt" zu schaffen? Oder von den Forderungen Gusenbauers nach "aktiven Maßnahmen" zur Erhaltung der Medienvielfalt? Nun, auch diese Forderungen stammen aus der selben "Verfassungsinitiative" von vor sieben Jahren. Und es hat ja auch niemand etwas von Förderung, Stärkung oder Ausbau der Medienvielfalt gesagt, sondern bloß von ihrer "Erhaltung", was auch heißen kann: es soll so bleiben wie es ist. Das wiederum könnte man vielleicht bei Gelegenheit dem Herausgeber der Krone schreiben.

PS (update 28.6.): Zur Beruhigung muss man noch eines festhalten - es war weder ein wichtiges noch ein verbindliches Schreiben, das von Gusenbauer und Faymann für die SPÖ an den Herausgeber der Krone geschrieben wurde, denn sonst hätte es ja vom Vorsitzenden (= Gusenbauer, derzeit noch) und "dem/der zuständigen BundesgeschäftsführerIn" (wer immer das heute sein mag, jedenfalls nicht Faymann) unterzeichnet werden müssen (so steht es jedenfalls in § 49 Abs 1 des Organisationsstatuts der SPÖ).

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