Friday, November 20, 2009

"thy just and lawful aid"*: Volltext der Beihilfenentscheidung zur ORF-Finanzierung

Die Ende Oktober ergangene Entscheidung der Kommission, das Verfahren betreffend die "Staatliche Beihilfe E 2/2008 (ex CP 163/2004 und CP 227/2005) – Finanzierung des ORF" nach Zusicherungen durch Österreich einzustellen, ist nun auch im Volltext veröffentlicht; als Geschäftsgeheimnisse wurden, soweit ich das gesehen habe, nur die (Schätz-)Werte für das Jahr 2009 unkenntlich gemacht.

Die beabsichtigte sogenannte "Refundierung der Gebührenbefreiung" (siehe § 31 Abs 10a bis 10g ORF-G in der Fassung des Begutachtungsentwurfs) wurde von der Kommission in der Entscheidung schon berücksichtigt und - wenn sie nicht mehr als 10% der Einnahmen des ORF aus den Programmentgelten beträgt - als "nicht wesentliche Änderung" der bestehenden Beihilfe beurteilt (Randnummer 242 der Entscheidung).

Bemerkenswert ist aber, dass die Kommission nicht nur für die Zukunft von einem in der Regel fünf Jahre betragenden "Finanzierungszeitraum" (siehe § 31 Abs 2 ORF-G idF des Begutachtungsentwurfs) ausgeht, sondern offenbar auch die bestehende Rechtslage dahin verstanden hat, dass der ORF nach der Programmentgelterhöhung 2008 nun bis 2012 keine Erhöhung mehr vornehmen könnte. In RNr. 255 der Entscheidung heißt es:
"Im vorliegenden Fall wurde der dem ORF für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags zu zahlende Ausgleich kurz vor Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2008 bis zum Jahr 2012 festgesetzt, so dass dem allgemeinen Rückgang der Werbeeinnahmen auf dem Rundfunkmarkt nicht Rechnung getragen wurde. Ferner hat sich die Finanz- und Wirtschaftskrise durch die Abwertung der Vermögenswerte des ORF nachteilig auf dessen Bilanz ausgewirkt. Da der ORF trotz des gesunkenen Eigenkapitals bis 2012 das Programmentgelt nicht erhöhen kann, stimmt die Kommission mit Österreich darin überein, dass der ORF die Möglichkeit haben muss, sein Eigenkapital selbst zu erhöhen, wenn er im nächsten Finanzierungszeitraum schwarze Zahlen schreiben sollte." [Hervorhebung hinzugefügt]
Nach der geltenden Rechtslage ist das unrichtig, denn § 31 ORF-G sieht keine Bechränkungen vor, wann oder wie oft der ORF eine Erhöhung Anpassung des Programmentgelts beschließen kann. Rechtlich wäre der ORF daher keineswegs gehindert gewesen, das Programmentgelt nach Eintritt der Krise zu erhöhen (politisch ist die Sache natürlich anders, da ist eine Subvention aus dem Bundesbudget leichter durchsetzbar als eine direkte Erhöhung des Programmentgelts).

*) Shakespeare, King Henry VI, Part iii, Act III, Scene 3

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Sunday, August 16, 2009

Transparenz: ORF-Programmentgelte, Werbung, Befreiungen im Lauf der Zeit

"Transparenz ist die nächste Killerapplikation", heißt es heute in einem Beitrag auf der ORF-futurezone.*) Leider hat der ORF selbst diese Killerapplikation für sein Unternehmen noch nicht entdeckt, und stellt nur sehr wenige Unternehmensdaten öffentlich zur Verfügung; soweit abseits der zwingend zu veröffentlichenden Jahresabschlüsse (und natürlich der Teletest-Werte) überhaupt Daten bekanntgegeben werden, erfolgt dies meist in Pressemitteilungen, aus denen sich natürlich kaum konsistente Datenreihen entwickeln lassen.

Die Entwicklung der Erlöse aus Programmentgelten und Werbung wurde zuletzt im Standard unter dem Titel "Der ORF auf dem Weg zu einem reinen Gebührensender" dargestellt. Ich habe die Entwicklung des Verhältnisses zwischen den Erlösen aus Programmentgelten auf der einen Seite und aus Werbung und sonstigen Erlösen auf der anderen Seite im obigen Diagramm (für eine lesbare größere Fassung bitte anklicken!) zusammengestellt. Die zugrundeliegenden Werte und Quellen sind hier in einem Google Doc Spreadsheet zugänglich.

Anders als in der Standard-Grafik sind in meinem obigen Diagramm Werbe- und sonstige Erlöse zusammengefasst. Aus der bis 1968 zurückreichenden (allerdings 1995-1997 unterbrochenen) Zeitreihe sieht man auch, dass 2009 ziemlich genau wieder der Status von 1969 erreicht wird. Dazu passend: "ORF feiert im August den Summer of 69", hieß es vor kurzem in einer Presseaussendung.

Die Entwicklung der absoluten Werte, getrennt nach Programmentgelten, Werbung und sonstigen Erlösen, ist im Diagramm links dargestellt; zum Vergleich ist auch die Entwicklung des VPI 66 in diesem Zeitraum eingefügt. Eine "VPI-bereinigte" Version (dh die um die Inflation bereinigte Entwicklung) ist darunter abgebildet (jeweils anklicken für ein lesbares Bild!); sinnvoll wäre wohl auch eine an den Tariflohnindex angepasste Darstellung.
Der Wert solcher Zahlenreihen ist freilich ohne ergänzende Informationen äußerst begrenzt, denn die Rundfunkwelt 1968 ist mit jener 2009 kaum zu vergleichen - weder in programmlicher oder technischer Hinsicht, noch im Hinblick auf den medienpolitischen und rechtlichen Rahmen und das Konkurrenzumfeld - bis hin zum "Scheiß-Internet" (copyright ORF-Programmdirektor Lorenz). Umso spannender wäre es daher, anhand öffentlich zugänglicher umfassender Basisdaten eine Debatte über den Einfluss solcher Faktoren führen zu können.

Interessant ist natürlich auch die Entwicklung der Rundfunkteilnehmer, die im Diagramm links gezeigt wird. Und im Hinblick darauf, dass etwa Herbert Lackner vom profil, den ich einmal für einen auf Qualität bedachten Journalisten gehalten habe, wiederholt behauptet, die Befreiung sozial Schwacher von Rundfunkgebühr und Programmentgelt wäre 1999 eingeführt worden (oder alternativ auch 1998), habe ich auch die Entwicklung des Anteils der gebührenbefreiten Rundfunkteilnehmer, soweit die Daten leicht verfügbar waren, dargestellt. Dabei zeigt sich, dass der Anteil der gebührenbefreiten Teilnehmer in einer Zeit, in der es laut Lackner diese Befreiung gar nicht gegeben hat, deutlich höher war als 2007 oder 2008, nämlich von 1977 bis 1999 immer über 10% mit Spitzen 1987 und 1988 von 13,41%).

Alle den Diagrammen zu Grunde liegenden Daten und die jeweiligen Quellen sind dem Google Doc Spreadsheet zu entnehmen (es handelt sich jeweils um für mich aktuell leicht verfügbare Zahlen, ohne vertiefende Recherche; wer verlässliche ergänzende Daten hat, darf sie mir natürlich gerne mailen).

PS: Generaldirektor Wrabetz hat im Dezember 2008 für Anfang 2009 die Veröffentlichung eines "Finanzierungshandbuchs" angekündigt; bislang ist mir dieses Dokument noch nicht untergekommen. Geht man allerdings vom letzten "ORF-Finanzierungsbuch" aus dem Jahr 2000 aus ("Chefredaktion: Gerhard Weis, Alexander Wrabetz, Thomas Prantner"), so wird man sich davon aber wohl nicht allzuviel Konkretes erwarten dürfen.

[Aktualisierungshinweis 17.08.2009: ein Blog-Leser hat micht dankenswerter Weise darauf hingewiesen, dass eine vollständige Zahlenreihe zu den Teilnehmerzahlen und Befreiungen in den Jahren 1996 bis 2007 der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zu entnehmen ist; ich habe daher die zuvor unvollständigen Daten dazu ergänzt und die beiden Diagramme neu gemacht (Wer unbedingt die alten Versionen sehen will: hier und hier). Auch das Google Doc Spreadsheet ist nun neu).]

*) [am 24.08.2009 ergänzt] Weil die futurezone ihn nicht zitiert/verlinkt hat, weise ich hier darauf hin: "Transparency is the new objectivity" schreibt David Weinberger in einem lesenswerten Blogbeitrag.

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Saturday, June 27, 2009

Nochmals: "PRO ORF"

Mein Beitrag vor einigen Tagen zur sogenannten "PRO ORF-Initiative" hat mir neben den Kommentaren im Blog auch einige direkte Reaktionen per Mail und Telefon eingebracht.

1. Wieviel Geld?
Mehrfach wurde nachgefragt, wie ich auf die genannte Summe - knapp 1 Mio. Euro pro Tag mehr Geld für den ORF - komme. Ich dachte zwar, dass die Berechnung, basierend auf den Eckdaten von ORF und GIS, ziemlich simpel war, habe dann aber noch in einem ausführlicheren Kommentar zu meinem Beitrag versucht, das ganz basic aufzubereiten. Eingewendet wurde auch, dass diese Zahlen von der "PRO ORF-Initiative" gar nicht genannt wurden - dazu kann ich nur sagen: eben! Das war gerade der Sinn meines Beitrags: die Dimension der finanziellen Forderungen dieser Initiative deutlich zu machen.

2. Statt der Werbung?
Dann wurde mir ausgerichtet, dass das geforderte Geld gar nicht zusätzlich sein soll, denn der ORF solle auf Werbung verzichten. Dazu kann ich nur festhalten, dass das in den "drei Forderungen" nicht ausgesprochen wird (dass sich die Initiative gegen Unterbrecherwerbung wendet, ist angesichts der derzeit für den ORF nur sehr beschränkt und nur bei Sportsendungen zulässigen Unterbrecherwerbung - § 14 Abs 8 ORF-G - keine wesentliche Einschränkung). Die an der Initiative beteiligten Sub-Initiativen sind diesbezüglich offenbar unterschiedlicher Meinung: für "Rettet den ORF" ist der "Verzicht auf einen Teil der Werbung möglich", für "ORF gehört allen" ist "die duale Binnenfinanzierung, das heißt Gebühren und Werbeerlöse," Voraussetzung für die wirtschaftliche Absicherung des ORF (neben den geforderten zusätzlichen ca. 347 Mio. € pro Jahr). Was die anderen Initiativen dazu denken, ist nicht bekannt.

Schon angesichts dieser Auffassungsunterschiede, die mit den "drei Forderungen" nur in der Art eines Formelkompromisses überbrückt werden, bin ich übrigens gespannt darauf, wie das - laut Armin Thurnher im letzten Falter - von der Initiative angestrebte "neue ORF-Gesetz" aussehen soll. Laut Presse hat Thurnher auch angekündigt, dass „möglicherweise von dieser Plattform ein Gesetzesvorschlag kommt“. Wenn ich mir allerdings vorstelle, dass sich dazu zB ORF-Stiftungsrätin Rabl-Stadler oder Presse-Chefredakteur Michael Fleischhacker (Mitglieder der "Rettet den ORF"-Gruppe) mit Attac (Teil von "ORF gehört allen") auf einen Text einigen müssten, würde ich nicht darauf wetten, dass die Initiative tatsächlich einen vollständigen, von der gesamten Initiative getragenen Gesetzesentwurf vorlegen wird.

[Ganz klare Positionen vertritt dagegen der managementclub, der in einem ebenfalls diese Woche veröffentlichten Positionspapier und einem Gastkommentar seines Präsidenten Herbert Paierl im Standard die völlige Werbefreiheit des ORF forderte.]

3. Andere Forderungen - Inflationsanpassung
Schließlich gab es auch Anmerkungen bzw. Nachfragen, weil ich nicht zu allen Forderungen der "PRO ORF-Initiative" etwas geschrieben habe. Das habe ich tatsächlich nicht gemacht und habe ich auch weiterhin nicht vor: denn dies ist ein Freizeit- und Nischen-Blog, kein journalistisches Angebot mit dem Anspruch auf vollständige Analysen.

Nur eine Anmerkung möchte ich ergänzen: die Forderung, wonach "die Gebühren ... automatisch an die Preisentwicklung angepasst werden" müssten, verstehe ich nämlich nicht. [Auch bei der Präsentation der ersten Ergebnisse der public-value-Studie der FH Wien wurde übrigens die Forderung erhoben, die "Gebühren" an die Inflationsrate zu koppeln.] Selbst wenn man hier gedanklich einmal die beihilferechtlichen Rahmenbedingungen ausblendet (damit hat sich die "PRO ORF-Initiative" erkennbar ohnehin nicht auseinandergesetzt), ist die Forderung merkwürdig: denn derzeit hindert niemand den ORF, die von ihm als notwendig angesehenen Erhöhungen des Programmentgelts - also zB auch eine Inflationsanpassung - vorzunehmen. Die Forderung nach automatischer Anpassung an die Preisentwicklung kann man daher wohl nur so verstehen, dass über die Programmentgelte nicht mehr der ORF selbst entscheidet, sondern dass er mit den einmal festgelegten, aber dann jährlich nach einem Referenzindex angepassten Entgelten auskommen muss.

4. Zum Abschlus: wie relevant ist "PRO ORF"?
"Die Politik täte gut daran, diese Plattform nicht zu unterschätzen", schreibt Armin Thurnher über PRO ORF. Derzeit sieht es allerdings eher danach aus, dass man die Plattform auch nicht überschätzen sollte. Die Medienberichterstattung ist ziemlich zurückhaltend, eine Facebook-Gruppe hat heute gerade einmal 158 Mitglieder, ist also auch gerade kein Massenphänomen (sogar der österreichische Internetrat hat deutlich mehr). Und die Websites der Initiativen schließlich sind ziemlich verwaist und vernachlässigt: PRO ORF kündigt noch immer die Pressekonferenz von letztem Montag an und ist sonst - abgesehen von den "drei Forderungen" und Links zu den anderen Initiativen - weitgehend inhaltsfrei; die News auf der "Rettet den ORF"-Website beginnen und enden mit einer Notiz vom 12. Mai 2009. Auf allzugroße Aktivität lässt all dies, trotz vieler prominenter Namen, nicht schließen.
[Die Website von "Rettet den ORF" liegt übrigens auf einem Schulserver, im Verzeichnis eines Schülers, der mit einem ORF-Retter und ehemaligen ORF-Kurator den Familiennamen und einen seiner drei Vornamen teilt. Update 10.07.2009: mittlerweile wurde die "Rettet den ORF"-Website - nämlich rettetdenorf.com, rettetdenorf.at verweist nur auf die "ORF gehört allen"-Website - doch vom Schulserver genommen, nun verweist der Link auf der PRPO ORF-Seite der Einfachkeit halber auf einen Artikel in der Presse.
Update 14.07.2009: der Link auf der "PRO ORF"-Site zu rettet den orf geht nun doch wieder auf rettetdenorf.com - und die Seite ist auch wieder unter http://schueler.rg18.ac.at/~jaberg/orf/ erreichbar]

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Monday, June 22, 2009

347 Mio. Euro jährlich Staatshilfe für den ORF? Was sich die ORF-Retter wünschen

Eine "Rettungsbeihilfe" im engeren (gemeinschaftsrechtlichen) Sinne soll es nicht sein, was sich die vereinigten ORF-Retter* - nun unter der Bezeichnung "Inititative PRO ORF" - für den ORF vorstellen. Denn Rettungsbeihilfen könnten erstens nur Finanzhilfen in Form eines Darlehen oder einer Darlehensbürgschaft sein und dürften zweitens nur bis zu höchstens sechs Monate gezahlt werden.

Die "Initiative PRO ORF" will aber, wenn ich die kryptischen Forderungen richtig verstanden habe, dem ORF Jahr für Jahr etwa 347 Mio. Euro staatliches Geld zukommen lassen (zusätzlich zu den derzeit von den ZuseherInnen und ZuhörerInnen schon bezahlten Programmentgelten). Das wären immerhin rund 82 Mio. Euro mehr, als der ORF letztes Jahr an Werbeerlösen erzielt hat.

Ausdrücklich stehen die 347 Mio. Euro jährlich zwar nicht im Forderungspapier, aber wenn der zweite Satz der zweiten "PRO ORF"-Forderung irgendeinen Sinn ergeben soll, dann kann man ihn wohl nur so verstehen. Dieser Satz lautet:
"Die ORF-Gebühren müssen zu 100 Prozent für den ORF verwendet und automatisch an die Preisentwicklung angepasst werden, Gebührenbefreiungen sind zu ersetzen."
Da es keine "ORF-Gebühren" gibt und die Programmentgelte zu 100% dem ORF zukommen, dürfte mit den "ORF-Gebühren" wohl das gemeint sein, was auch die GIS oft einfach (und falsch) als "Rundfunkgebühren" bezeichnet: die Summe aus Programmentgelt und den mit den Programmentgelten eingehobenen Abgaben. Davon gehen derzeit laut GIS 66% an den ORF - im Jahr 2008 waren das 504 Mio. Euro - und 34% an Bund und Länder.

Die Forderung von "PRO ORF", 100% der "ORF-Gebühren" an den ORF gehen zu lassen, würde demnach also eine Verschiebung von etwa 260 Mio. Euro von Bund und Ländern zum ORF bedeuten (jährlich!).

Der zweite Teil der Forderung, "Gebührenbefreiungen sind zu ersetzen", würde eine öffentliche Finanzspritze von jährlich etwa 57 Mio. Euro allein auf Basis der derzeitigen Programmentgelte bedeuten (siehe dazu zB schon hier oder hier). Da aber nach dem ersten Teil der Forderung 100% der "ORF-Gebühren" dem ORF zukommen sollen, muss man wohl auch beim Ersatz der Befreiungen nicht nur vom Programmentgelt, sondern von der Summe aus Programmentgelt und (derzeitigen) Abgaben ausgehen. Damit ergibt sich unter dem Titel "Ersatz von Gebührenbefreiungen" ein Betrag von rund 87 Mio. Euro.

In Summe wären es also rund 347 Mio. Euro jährlich, oder - jedenfalls nach der geforderten Inflationsanpassung - fast 1 Mio. Euro pro Tag, die nach den Vorstellungen von "Pro-ORF" aus öffentlichen Haushalten dem ORF zusätzlich zugeschossen werden sollten. (Die Berechnung ist - auch mangels detaillierter publizierter Zahlen - natürlich nur eine Annäherung. Da im vergangenen Jahr am 1. Juni eine Erhöhung des Programmentgelts vorgenommen wurde, müsste in der Tendenz wohl mit noch höheren Beträgen gerechnet werden). Finanzierungsvorschläge dafür sind auf der Pro-ORF-Website nicht zu finden, auch in den ersten Berichten über die Pressekonferenz (hier und hier) habe ich dazu noch nichts gelesen.

*) Die in der Initiative zusammengeschlossenen "Organisationen" sind Rettet den ORF, Plattform Zivilgesellschaft für einen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, "Österreichische Filmwirtschaft" (was immer man sich darunter vorstellen mag, der Fachverband dürfte es offenbar nicht sein) und die Petition zur Rettung des Radio-Symphonieorchesters Wien.
Update 14.07.2009: mittlerweile wurde auf der PRO ORF-Website die "Österreichische Filmwirtschaft" still und leise durch eine "Plattform Filmwirtschaft und Filmkultur mit dem ORF" ersetzt. Diese Plattform setzt sich wiederum aus verschiedenen Verbänden (FilmAustria, Association of Austrian Filmproducers, Verband Filmregie Österreich, und Dachverband der Filmschaffenden zusammen, sowie ausdrücklich auch dem Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie der Wirtschaftskammer) zusammen (Links auf der Plattform-Seite).

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Saturday, March 21, 2009

ORF-Finanzierungswunsch: deutlich höheres Programmentgelt und € 57 Mio vom Bund

"Tatsache ist, dass der ORF strukturell unterfinanziert ist, d.h. dass mit den Programmentgelten der öffentlich-rechtliche Auftrag bei weitem nicht finanzierbar ist." Das steht laut Standard im "Strategie- und Strukturkonzept", das ORF-Generaldirektor Wrabetz gestern den Mitgliedern des Stiftungsrats übermittelt hat (offenbar aber nicht nur diesen: "SPÖ-Medienstaatssekretär Josef Ostermayer habe ein Exemplar des ORF-Konzepts zur Verfügung gestellt bekommen", schreibt der Standard). Unter dieser Prämisse einer strukturellen Unterfinanzierung ist es nur logisch, weitere Finanzierungsquellen zu suchen oder bestehende auszubauen. Die zwei sich anbietenden Varianten: Erhöhung des Programmentgelts und/oder (Zusatz-)Finanzierung aus Steuermitteln.

Die Höhe des Programmentgelts wird allein vom ORF selbst festgelegt (derzeit noch - im Hinblick auf das EU-Beihilfenverfahren könnten hier gesetzliche Änderungen bevorstehen). Zwar ist jeder, der ORF-Programme empfangen kann, gesetzlich zur Zahlung des Programmentgelts - wie hoch auch immer es sein mag - verpflichtet (von den "Gebührenbefreiten" abgesehen). Dennoch würde eine wesentliche Erhöhung wohl auf Widerstand in der Öffentlichkeit stoßen (was sich schon bei der vergleichsweise geringen Anhebung Anpassung im vergangenen Jahr abzeichnete).

Wie also könnte man das Programmentgelt um die Hälfte erhöhen, ohne dass dies von den zahlenden Rundfunkteilnehmern bemerkt würde? Ganz einfach: würden die derzeit zugleich mit dem Programmentgelt eingehobenen Bundes- und Landesabgaben wegfallen, würde der zu zahlende Betrag auch bei einer Erhöhung des Programmentgelts um gut 50% gleich bleiben (Berechnungsgrundlage sind die Zahlen laut GIS-Presseaussendung für 2008: demnach gingen 66% des "Transaktionsvolumens" der GIS von € 724,2 Mio an den ORF, 34% an Bund und Länder - in diesen 34% dürfte allerdings auch die USt vom Programmentgelt enthalten sein).

Könnte man also Bund und Länder zu einem Verzicht auf die Abgabe bewegen, wäre Platz für eine aus der Sicht der "Gebührenzahler" aufwandsneutrale Erhöhung des ORF-Programmentgelts. Nach den in den Medien wiedergegebenen Kurzfassungen des Strategiekonzepts strebt der ORF-Generaldirektor an, dass die Bundes- und Landesabgaben "zu einem wesentlichen Prozentsatz für öffentlich-rechtliche Aufgaben des ORF eingesetzt werden." Das klingt eher nicht nach einer direkten Erhöhung des Programmentgelts im Gegenzug zu einem (teilweisen) Wegfall der Abgaben, sondern als Wunsch nach einer neuen Beihilfe aus Bundes- und Landesmitteln, die sich der Höhe nach an den mit dem Programmentgelt eingehobenen Abgaben orientieren - und jedenfalls einen beträchtlichen Teil dieser Abgaben ausmachen - soll. Die Salzburger Nachrichten schreiben von einem konkreten Wunsch des ORF in der Höhe von €177 Mio, was de facto einer Erhöhung des Programmentgelts um etwa 37% gleichkommen würde. (Die gesamte Höhe der Bundes- und Landesabgaben machte laut GIS im Jahr 2008 € 246 Mio aus).

Und zusätzlich wünscht sich der ORF die sogenannte "Refundierung" jener Programmentgelte, die gebührenbefreite Rundfunkteilnehmer, wären sie nicht befreit, zahlen müssten (siehe dazu schon hier, hier und hier). Aktuell geht es dabei um etwa € 57 Mio, Ende 2007 waren 323.139 Rundfunkteilnehmer "gebührenbefreit. Zählt man also die beiden Finanzierungswünsche (€ 177 Mio. und € 57 Mio.) zusammen, kommt man auf einen Betrag, der ziemlich genau einer Programmentgelterhöhung um 50% gleichkommen würde.

Eine Erhöhung des Programmentgelts hätte den Vorteil, dass dies gemeinschaftsrechtlich lediglich eine Ausdehnung einer "bestehenden Beihilfe" wäre und damit jedenfalls nicht vorweg der Europäischen Kommission notifziert werden müsste. Eine Finanzierung des ORF aus allgemeinen Budgetmitteln hingegen bestand zum Zeitpunkt des österreichischen EU-Beitritts nicht. Angesichts des hier angesprochenen Umfangs der gewünschten Budget-Finanzierung scheint es mir ziemlich fraglich, ob dies noch als bloße Modifikation der bisherigen Beihilfe beurteilt werden könnte. Die Kommission steht - zuletzt im Entwurf zur neuen Rundfunkmitteilung - auf dem Standpunkt, dass jeweils im Einzelfall zu prüfen ist, ob Änderungen der Finanzierung nach dem Beitritt "die ursprüngliche Maßnahme in ihrem Kern betreffen (d. h. die Art des Vorteils oder die Finanzierungsquelle, das Ziel der Beihilfe, den Kreis der Begünstigten oder die Tätigkeitsbereiche der Begünstigten) oder ob es sich um rein formale oder verwaltungstechnische Änderungen handelt" (vgl das Urteil des EuGH in der Rs C-44/93 Namur). Eine erstmalige substantielle Finanzierung direkt aus dem Budget (aus nicht zweckgebundenen Abgaben) - und damit eben aus einer neuen Finanzierungsquelle - wäre daher ohne vorherige Notifikation meines Erachtens nicht ohne Risiko. Allerdings wird angesichts des derzeit laufenden Beihilfenverfahrens wohl im Ergebnis ohnehin ein "Gesamtkompromiss" zu finden sein, in dem auch diese Frage zwischen der Kommission und Österreich einvernehmlich geklärt wird. Interessant wird sein, ob bzw wie Frankreich die geplanten Finanzierungsänderungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks notifiziert; vergangenes Jahr wurde etwa eine Kapitaldotation von € 150 Mio von Frankreich notifziert (und von der Kommission als mit dem gemeinsamen Markt vereinbar beurteilt - gegen diese Entscheidung haben M6 und TF1 schon beim EuG Klage erhoben).

Noch ein letztes Wort zur "Refundierung": in der Kurzfassung des Strategiekonzepts steht: "Der ORF verlangt die vollständige staatliche Refundierung der Mittel, die ihm aus dem Titel 'Gebühren-Befreiung aus sozialen Gründen' zustehen. Dies ist nicht mehr als ein Akt der Gleichbehandlung mit den Telekom-Unternehmen, ÖBB, etc." Das wird zwar durch Wiederholung nicht richtiger, ist aber aus PR-Sicht schlicht genial: in zahlreichen Medien wird diese "Argumentation" unreflektiert übernommen. Nur Armin Thurnher im Falter blieb es vorbehalten, gleich einen Betrag von € 120 Mio. zu erfinden, der dem ORF als "Aufwand für die Gebührenbefreiungen" [?] entsteht (der Artikel ist auch online zu finden).

PS: Armin Thurnher hatte übrigens ein zum Nachteil des Falter ergangenes Urteil vor wenigen Wochen zum Anlass genommen, den "Rechtsstaat in der Krise" zu sehen und zu schreiben: "Mittlerweile muss man sich von Leuten aburteilen lassen, die schlampig arbeiten, schlechtes Deutsch schreiben und der indirekten Rede nicht mächtig sind, sodass manche ihrer Sätze das Gegenteil von dem sagen, was sie sagen sollen. Kann man von solchen Leuten verlangen, dass sie das Konzept der Meinungsfreiheit verstehen?"
Vielleicht sollte ich angesichts seiner Fehler* im Artikel zum ORF nun den "Journalismus in der Krise" sehen, etwa so: "Mittlerweile muss man sich von Leuten informieren lassen, die schlampig arbeiten und des Recherchierens nicht mächtig sind, sodass manche ihrer Sätze das Gegenteil davon sagen, was den Tatsachen entspräche. Kann man von solchen Leuten erwarten, dass sie das Konzept der objektiven Information verstehen?"

*) Schon beim flüchtigen Lesen des Artikels im Falter Nr. 12/09 fallen - neben der grundlegend falschen Zahl von €120 Mio - einige weitere Fehler auf: Thurnher schreibt zB auch, dass "die EU" jede Form öffentlicher Finanzierung als unerlaubte Beihilfen betrachte, und er behauptet, dass sich der ORF "überwiegend aus Werbung" finanziere (2007 kamen 30% der ORF-Erlöse aus der Werbung); auch dass das Parlament 1967 ein neues ORF-Gesetz beschlossen habe, ist falsch, und zwar nicht nur weil es damals Rundfunkgesetz hieß, sondern auch weil der Parlamentsbeschluss im Juli 1966 war; und nicht einmal dass Bruno Kreisky "13 Jahre lang mit absoluter Mehrheit das Land regierte", ist richtig: die absolute Mehrheit erreichte Kreisky mit der SPÖ bei den Nationalratswahlen am 10.10.1971, und er verlor sie bei den NR-Wahlen am 24. April 1983 - nicht einmal zwölf Jahre.

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Sunday, March 01, 2009

Wieviel profil hat Ihre Wahrheit?

Profil-Chefredakteur Herbert Lackner liefere "Orientierung für Anstand und Qualität im heimischen Journalismus", urteilte die Jury anlässlich der Vergabe des Kurt Vorhofer-Preises 2008 (Bericht hier). An der Qualität seiner aktuellen Titelgeschichte im profil sollte man sich aber wohl eher nicht orientieren.

"
In Wahrheit", so schreibt Lackner dabei über den ORF, "hat erst die nun so tiefe Sorge mimende Politik den ORF in die finanzielle Bredouille gebracht." Mag sein, aber die im nächsten Satz dafür gelieferte Begründung ist keine:
"So wurde etwa 1999 – natürlich kurz vor den Wahlen – mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP die Befreiung sozial Schwacher von den Rundfunkgebühren beschlossen. Der Beschluss im Nationalrat sah vor, dass dem ORF der Einnahmenentfall – er beläuft sich auf 57 Millionen Euro im Jahr – ab 2001 aus dem Bundesbudget refundiert werden sollte. Kurz bevor die erste Zahlung fällig war, brachte Finanzminister Karl-Heinz Grasser ein Budgetbegleit­gesetz ein, das die Refundierung widerrief, 'um den Weg zum Nulldefizit zu ebnen', wie es in den Erläuterungen hieß. Fazit: Die Politik verteilte ein Wahlzuckerl, die üppige Rechnung zahlt Jahr für Jahr der ORF."
"In Wahrheit" besteht die Befreiung sozial Schwacher (ohne "Refundierung" aus dem Budget) seit Jahrzehnten; an den Befreiungstatbeständen wurde 1999 nichts geändert (siehe dazu schon hier); richtig ist, dass die vom ORF vorgeschlagene und 1999 im Nationalrat auch so beschlossene Abgeltung des auf Grund dieser Befreiung eintretenden Entfalls von Programmentgelten wegen des "dazwischengetretenen" Budgetbegleitgesetzes 2001 nicht wirksam geworden ist (für Detailfreudige: das mit dem "Weg zum Nulldefizit ebnen" stand auch nicht in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage, sondern in einer Presseaussendung, und natürlich hat nicht Finanzminister Grasser, sondern die Bundesregierung den Entwurf für das Gesetz eingebracht). Dass aber ein Wahlzuckerl verteilt wurde, dessen Rechnung der ORF zahlt, ist schlicht falsch - für den ORF hat sich im Ergebnis nichts geändert (bzw nicht zum Schlechteren: durch die mit der Novelle 1999 verbundenen Verbesserungen bei der Einhebung der Programmentgelte und die Anstrengungen der GIS wurde es möglich, den Anteil der "Schwarzseher/hörer" zu verringern).

Weiter in Lackners Bericht: "Der große Einbruch folgte aber erst 2007, als die Digitalisierung voll einsetzte und der ORF sein analoges Sendernetz schrittweise abschaltete. ... Die Fernsehwelt änderte sich danach grundlegend: Ein kleines Zusatzgerät um weniger als hundert Euro sorgte dafür, dass schlagartig 90 Prozent der österreichischen Haushalte – um die Hälfte mehr als zuvor – bis zu 70 deutschsprachige Programme empfangen konnten."

Laut Lackner konnten also 2006 nur 60% der Haushalte "bis zu 70 deutschsprachige Programme empfangen". Da wohl kaum anzunehmen ist, dass er auch den Empfang von bloß zwei oder drei Programmen in die Kategorie "bis zu 70" einordnet (und er damit auch nicht meint, dass nur 60% der Haushalte 2006 überhaupt Fernsehempfang hatten), meint er damit wohl, dass der Satelliten- und Kabel-Empfang von 2006 auf 2007 von 60% der Haushalte auf 90% der Haushalte angestiegen ist. Das wäre tatsächlich schlagartig, ist aber natürlich ebenso falsch. Der Anteil der nur terrestrisch versorgten Haushalte (also jener Haushalte, die nur über die Hausantenne und damit in der Regel nur ORF 1 und 2 sowie ATV sowie nunmehr über DVB-T teilweise noch weitere Programme empfangen), hat seit Beginn der Digitalisierung von rund 12% auf 8% abgenommen (so steht es im aktuellen Digitalisierungsbericht). Das ist merkbar und hat Auswirkungen auf die ORF-Reichweiten und Marktanteile, aber die Dramatik ist ein wenig anders als das im profil-Bericht dargestellt wird.

Und schließlich kann auch Lackner nicht an der Gesichte mit den "Rundfunkgebühren" vorbei, von denen nach seinen Aussagen "Bund und Länder Jahr für Jahr stillschweigend" je 120 Millionen Euro "abzweigen". Auch von einem Qualitätsjournalisten kann man offenbar nicht erwarten, dass er Rundfunkgebühren, Programmentgelt und sonstige Abgaben auseinanderhält - soll sein. Aber "stillschweigend" ist doch eine etwas merkwürdige Bezeichnung für einen Umstand, der nicht nur gesetzlich geregelt ist, sondern von der GIS bei jeder Gelegenheit, etwa bei der letzten Erhöhungsmitteilung, prominent hervorgehoben wird. Das alles funktioniert so stillschweigend, dass laut GIS-eigener Umfrage aus dem Jahr 2007 69% aller Österreicher davon wissen.

Die Rundfunkgebühren, das sagte auch schon Minister Grasser in einer Anfragebeantwortung, "werden nicht aufgrund einer Leistung, sondern als ausschließliche Bundesabgabe entrichtet. Diese Abgabe bezweckt wie jede Abgabe die Erzielung staatlicher Einnahmen." Man kann natürlich für die Abschaffung dieser Abgabe (und der diversen weiteren Abgaben, die mit den Programmentgelten eingehoben werden) eintreten: aber zu sagen, dass dem ORF "auf diesen Wegen" Beträge "entzogen" würden, ist schlicht Unsinn. Würde man alle mit dem Programmentgelt eingehobenen Abgaben abschaffen, der ORF bekäme dadurch keinen Cent mehr an Einnahmen, außer er würde neuerlich das Programmentgelt anheben.

Die profil-Geschichte ist einigermaßen martialisch, schon am Titel ist von Angriff, abschießen und zurückerobern die Rede. Offenbar herrscht Krieg, die Dolchstoßlegenden werden vorbereitet - und wieder einmal zeigt sich, dass die Wahrheit das erste Opfer des Krieges ist ("the first casualty when war comes, is truth", Hiram Johnson).

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Sunday, February 15, 2009

ORF-Informationsdirektor: Politik hat Eigentümerfunktion am ORF

ORF-Informationsdirektor Elmar Oberhauser bestätigt Robert Menasse, der ja in Österreich "Gegensätze zu einem 'Entweder und Oder' aufgehoben" sah. Denn einerseits betont Oberhauser gerne, dass sich "die Politik" aus dem ORF raushalten soll (zB im Kurier am 9.12.2008: "der ORF ist für die Politik kein Wunschkonzert mehr"), andererseits ruft er nach mehr Einmischung der Politik - so auch in einem Interview in der aktuellen Ausgabe des Nachrichtenmagazins profil, wo er wörtlich sagt:
"In Wirklichkeit muss man auch einmal die Politik daran erinnern, dass sie eine Eigentümerfunktion hat."
Nein, hat sie nicht. Der ORF ist eine - per Definition eigentümerlose - Stiftung, und "die Politik", wen immer Oberhauser damit auch meinen mag, kann daher auch keine Eigentümerfunktion ausüben. Oberhausers merkwürdiger Appell an "die Politik" steht natürlich im Zusammenhang mit den Finanzen des ORF, denn gleich im nächsten Satz sagt er:
"Von den Rundfunkgebühren, die wir alle zahlen, gehen 120 Millionen an die Länder und 120 Millionen an den Bund. Wenn wir das Geld hätten, könnten wir jetzt aufhören zu reden."
Das hätte natürlich nahegelegt, diesen Beitrag mit einer Frage zu beginnen: "Kann man ORF-Direktor Oberhauser mit Geld zum Schweigen bringen?" (Antwort: ja, aber man braucht dafür 240 Mio. Euro). Aber die Sache ist doch ernst, so skurril manche Wortmeldungen auch sein mögen. Natürlich, wenn der ORF zusätzlich zu seinen Einnahmen aus dem Programmentgelt 240 Mio. Euro an Subventionen aus öffentlichen Geldern erhielte, wäre ein Minus von 10 Mio. Euro im Jahr 2008 (Stand 18. Juni 2008) genauso locker zu verkraften wie eines von 100 Mio. Euro (Stand 12.11.2008) oder doch wieder unter 100 Mio. Euro (Stand 3.2.2009). Aber genauso gut könnten zB Tankstellenbetreiber sagen, dass ihre Erträge viel besser wären, wenn sie die Mineralölsteuer zwar einnehmen könnten, aber nicht abliefern müssten.

Dass es sich bei den von Oberhauser angesprochenen Geldern zudem nicht - bzw nur zu einem sehr geringen Teil - um Rundfunkgebühren handelt, sei hier nur der Ordnung halber angemerkt (siehe dazu auch hier); allzu große Detailkenntnis über die Finanzierung des ORF wird man vom ORF-Informationsdirektor ohnehin nicht erwarten wollen; im schon zitierten Kurier-Interview hat er etwa gesagt:
"Es muss aber auch der Politik endlich bewusst werden, dass sie gefordert ist: Da wird dem Unternehmen nach acht Jahren eine Gebührenerhöhung von einem Euro gewährt, wovon 25 Cent an die Länder gehen - in Summe immerhin 120 Millionen pro Jahr."
Was daran falsch ist:
1. Nicht "die Politik" hat dem Unternehmen eine "Gebührenerhöhung" gewährt, sondern der ORF hat die Erhöhung des Programmentgelts selbst beschlossen;
2. das Programmentgelt wurde nicht um einen Euro, sondern um 1,30 Euro (Radio- und Fernsehentgelt) erhöht;
3. von der Erhöhung des Programmentgelts um 1,30 Euro geht kein Cent an die Länder (auch wenn sich aufgrund der Erhöhung des Programmentgelts die daran geknüpften Abgaben teilweise erhöht haben).

"Die Politik" hat laut Oberhauser dem ORF auch "angekündigt, dass wir [ORF] von der Gebührenbefreiung ersetzt bekommen, was wir selber einsparen." [update 23.2.2009: auch das ist falsch, sagt zumindest jemand, der es wissen müsste: der Medienstaatssekretär, in einem profil-Interview vom 23.2.2009] In diesem Zusammenhang tauchen auch wieder die 57 Mio. Euro auf, die dem ORF aufgrund der Gebührenbefreiungen entgehen und deren "Refundierung" dem ORF daher nach Oberhausers Ansicht zustehen soll. Natürlich ist das ein politisches und kein rechtliches Argument, das daher auch politisch zu beurteilen ist (was ich hier nicht tun will). Soweit aber in diesem Zusammenhang gelegentlich auch Rechtsansprüche angedeutet werden, habe ich dazu schon hier etwas notiert. Ergänzend dazu nütze ich die Gelegenheit, auf das einschlägige Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 27.6.2002, G 93/01, hinzuweisen, in dem es heißt:
"Der Verfassungsgerichtshof geht in systematischer Auslegung der gesetzlichen Bestimmung sowohl des § 20 RundfunkG idF des BudgetbegleitG 2001 als auch des § 31 ORF-G - jeweils in ihrer Gesamtheit - davon aus, dass demnach (arg.: 'kostendeckend') bei der Festsetzung der Höhe des Programmentgeltes auch der Umstand zu berücksichtigen ist, dass ein Teil der Hörer und Seher der Sendungen des ORF von der Entrichtung des Programmentgeltes von Gesetzes wegen befreit ist und für diesen Entfall von Programmentgelt dem ORF [...] auch keine Abgeltung seitens des Bundes gewährt (werden) wird. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass dem ORF bei der Besorgung seiner 'gesetzmäßigen Aufgaben' iSd. genannten Bestimmungen, was die hiedurch verursachten Kosten anlangt, jedenfalls ein Spielraum zukommt, von dem erforderlichenfalls aufwandsminimierend Gebrauch gemacht werden kann."
Aus dem juristischen Jargon übersetzt, heißt der letzte Satz wohl nichts anderes als: wenn es notwendig ist, könnte ja auch gespart werden.

Wenn man aber, wie Oberhauser, ständig die Verantwortung der Politik einfordert, darf man sich wohl nicht wundern, wenn sie auch wahrgenommen wird. Ebenfalls heute war zB im Kurier zu lesen, dass es "zwischen den Koalitionspartnern Konsens über 'die Nominierungsrechte in Personal-Angelegenheiten' gebe." Die SPÖ dürfte demnach die Nominierung des österreichischen Mitglieds der Europäischen Kommission der ÖVP überlassen, so SPÖ-Abgeordneter Hannes Swoboda, der dafür andeutete, "dass die SPÖ an anderen Nominierungen Interesse habe, 'wie dem ORF'." Abgesehen davon, dass ein Abtausch von EU-Kommissar und ORF-Generaldirektor etwa ebenso viel Sinn macht wie ein Abtausch von Bundeskanzler und (zB) Chefredakteur der Burgenländischen Volkszeitung, so sei hier nur festgehalten, dass es jedenfalls nach dem ORF-Gesetz kein Nominierungsrecht einer politischen Partei für den Generaldirektor des ORF gibt.

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Friday, December 05, 2008

Der ORF will keine Finanzspritze und keine Subvention - bloß 57 Mio € aus dem Bundesbudget

Die sogenannte "Refundierung der Gebührenbefreiung" ist ein wiederkehrendes Thema im Zusammenhang mit der aktuellen wirtschaftlichen Situation des ORF. Im Regierungsprogramm, das habe ich schon in meiner kleinen Übersicht dargestellt, wurde dem Wunsch des ORF auf diese "Refundierung" nicht Rechnung getragen. Dass es "keine Finanzspritze für den ORF" geben werde (jedenfalls vorerst), geht auch aus einem Interview mit dem neuen Medienstaatssekretär Josef Ostermayer (in der Tageszeitung Österreich) hervor. "Österreich" war es eine Vorausmeldung wert, und der ORF reagierte umgehend mit einer eigenen Aussendung. "ORF-Marketing und Kommunikation" (Chef: Pius Strobl, der offenbar demnächst noch weitere Aufgaben übernehmen soll) lässt uns also Folgendes wissen (wörtlich!):
ORF verlangt Fairness, keine "Finanzspritze"

Der ORF hat zu keiner Zeit eine "Finanzspritze" verlangt, er verlangt keine "Finanzspritze" und er benötigt auch keine "Finanzspritze". Der ORF ist ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen, das sich nicht um staatliche Subventionierung bemüht, sondern lediglich die ihm zustehende Refundierung der gesetzlich verordneten Gebührenbefreiungen einfordert.
Die aus sozialpolitischen Gründen sehr wichtige Befreiung von den Rundfunkgebühren wurde vom Gesetzgeber beim ORF bestellt, der daraus entstehende Einnahmenverlust wird dem Unternehmen allerdings unfairerweise nicht ersetzt.
Nur gegen diese Ungleichbehandlung wehrt sich der ORF im Sinne der Gesamtheit der österreichischen Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler.
Strobl kann zwar bei anderen recht penibel sein, an die eigenen Aussendungen legt er aber offenbar keine so strengen Maßstäbe an. Immerhin bietet diese Aussendung Gelegenheit, kurz die rechtlichen Hintergründe der sogenannten "Refundierung der Gebührenbefreiung" darzulegen.

1. Seit Jahrzehnten gibt es das Programmentgelt, die Rundfunkgebühren und die "Gebührenbefreiung": § 20 Abs 3 des Rundfunkgesetzes legte schon zwischen 1984 und Ende 1999 fest, dass der ORF selbst die Höhe des Programmentgelts bestimmt, während Beginn und Ende der Zahlungspflicht sowie die Befreiung davon vom Bundesgesetzgeber entsprechend der Regelung bei den Rundfunkgebühren bestimmt wird. Das heißt: wer (insbesondere aus sozialen Gründen) kein Programmentgelt zu zahlen hat, wurde und wird vom Bundesgesetzgeber festgelegt. Dem ORF steht von den "gebührenbefreiten Rundfunkteilnehmern" kein Programmentgelt zu.

2. Im Jahr 1999, kurz vor den Wahlen, kam es im Nationalrat zu einem Initiativantrag; der Text dazu wurde vom ORF vorbereitet (siehe die Debatte hier; Abg. Schieder [der Ältere] sagte dazu: "Das ist ein Vorschlag. Der Gesetzgeber ist ja nicht verpflichtet, den Vorschlag irgendeiner Gruppe in Betracht zu ziehen oder ihn gleichermaßen zu behandeln wie eine Regierungsvorlage." - er tat es aber). Der in diesem Text enthaltene "Vorschlag", dem ORF den aus den "Gebührenbefreiungen" entstehenden Entfall des Programmentgelts vom Bund abzugelten (stufenweise ab 2001), wurde in den Erläuterungen nicht einmal erwähnt; beschlossen wurde er dennoch. Festzuhalten ist, dass es in diesem Zusammenhang zu keinen Änderungen bei den bisherigen Befreiungstatbeständen kam - es ging also gerade nicht darum, zusätzlich hinzugekommene Befreiungsfälle abzudecken.

3. Ein Jahr später, als der Gesetz gewordene "Vorschlag" budgetwirksam zu werden drohte, wurde im Budgetbegleitgesetz 2001 die geplante "Refundierung" wieder gestrichen - als eine von zahlreichen Maßnahmen, die laut Parlamentskorrespondenz "den Weg Richtung Nulldefizit ebnen" sollten. Eine "Refundierung" hat daher - auch wenn sie ein Jahr lang im Rundfunkgesetz verheißen wurde - daher faktisch nie stattgefunden.

4. Natürlich wäre die "Refundierung der Gebührenbefreiung" eine "Finanzspritze" oder "Subvention" (und, rechtlich betrachtet, eine staatliche Beihilfe, die - da sie neu wäre - zumindest auch der Europäischen Kommission notifiziert werden müsste). Dass dem ORF die Refundierung zustehe, wie dies in der Aussendung behauptet wird, kann man nur als gewissermaßen moralisches Werturteil stehen lassen; einen Rechtsanspruch gibt es jedenfalls nicht. Dass der ORF eine solche Subvention, die laut GD Wrabetz immerhin 57 Mio Euro ausmachen würde, einfach als ihm zustehend "einfordert", zeugt von gesundem Selbstbewusstsein (aber schließlich ist der ORF ja auch keine "Pimperlbank")

5. Vollends kraus wird die ORF-Aussendung, wenn darin behauptet wird, die Befreiung von den Rundfunkgebühren (gemeint: Programmentgelten) sei "vom Gesetzgeber beim ORF bestellt" worden. Vielleicht verwechselt Strobl den ORF mit den Eisenbahnen, bei denen der Bund gemeinwirtschaftliche Leistungen bestellt; beim ORF hingegen gibt der Bund dem ORF gesetzlich die Möglichkeit, ein Programmentgelt (in der vom ORF festgesetzten Höhe!) einzuheben - und der Bund legt auch fest, von welchem Personenkreis dieses Entgelt eingehoben werden kann.
Der implizite Vergleich mit der Eisenbahn hinkt: die Eisenbahnen sind privatrechtlich organisierte Unternehmen, die marktwirtschaftlich Leistungen anbieten; will der Bund (oder eine andere Gebietskörperschaft) weitere Leistungen, dann sind diese zu bestellen und zu bezahlen. Der ORF, eine öffentlich-rechtliche Stiftung, hat die gesetzlich festgelegten Aufträge zu erfüllen, und er kann genau dafür - zusätzlich zu Werbeeinnahmen - ein Programmentgelt einheben; schon dieses Programmentgelt ist - wenn man einem Eisenbahnvergleich nahetreten will - das Entgelt für die "bestellte Leistung". Ähnliches gilt für den Vergleich mit den Telekom-"Gebührenbefreiungen": hier "bestellt" der Bund Leistungen (für die "Gebührenbefreiten"), und ersetzt den Unternehmen die Kosten. Beim ORF "bestellt" der Bund die Leistung "öffentlich-rechtlicher Auftrag" und ersetzt dem ORF die Kosten (indirekt) im Wege des Programmentgelts. Wo die "Ungleichbehandlung" liegt, müsste daher erst einmal erklärt werden.

PS: Natürlich kann sich der ORF 57 Mio € aus dem Budget wünschen; die obigen Ausführungen sind auch nicht als inhaltliche Bewertung dieses Wunsches in die eine oder andere Richtung gedacht. Bloß: wenn man Subventionen will, soll man es nicht zugleich leugnen.

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Thursday, November 20, 2008

VwGH: kein Programmentgelt, wenn ORF-Programme nicht empfangen werden können

Das ORF-Programmentgelt (der größere Teil dessen, was allgemein - wenn auch rechtlich unzutreffend - meist unter dem Begriff "Rundfunkgebühr" zusammengefasst wird) ist, so steht ausdrücklich in § 31 ORF-Gesetz, "unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen." Ob man also zuschaut oder nicht, ob das Programm gut oder schlecht ist (wie immer man das auch beurteilen mag), und ob die Pixel gelegentlich einfrieren oder ob - wie bei der Fußballball-EM - der Bildschirm auch eine Zeitlang ganz schwarz bleibt, ist für die Verpflichtung zur Zahlung des Programmentgelts nicht relevant. Eines aber bleibt jedenfalls Voraussetzung für die Entgeltpflicht: eine betriebsbereite Rundfunkempfangsanlage (siehe zur Rundfunkgebühr/zum Programmentgelt auch schon hier in diesem Blog).

Mit einem gestern veröffentlichten Erkenntnis (siehe dazu auch die Pressemitteilung) hat der Verwaltungsgerichtshof nun die Streitfrage entschieden, ob auch jemand, der zwar einen Sat-Receiver hat, aber mangels ORF-Smartcard das verschlüsselte ORF-Signal nicht sehen kann (und der weiters keinen analogen ORF-Empfang mehr hat und auch keinen DVB-T-Empfänger) zur Zahlung des Programmentgelts verpflichtet ist. Der VwGH hält dazu fest, "dass für die Zwecke des Programmentgelts eine betriebsbereite Rundfunkempfangsanlage nur dann vorliegt, wenn diese Anlage die Programme des ORF empfangen kann."

Da dies im Beschwerdefall nach den unbestrittenen Tatsachenfeststellungen der Behörde (Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern als Berufungsbehörde gegen den Bescheid der GIS) nicht gegeben war, war der Beschwerdeführer "daher nicht zur Entrichtung des monatlichen Programmentgeltes gemäß § 31 ORF-G verhalten, soweit von der Behörde dieser Bemessung ein Fernsehgerät zugrunde gelegt wurde."

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Sunday, May 25, 2008

Berichtssaison im Parlament: Rundfunk

Der Verfassungsausschuss des Nationalrates wird in seiner Sitzung am kommenden Donnerstag, dem 29. Mai 2008, eine ganze Reihe von Berichten zum Thema Rundfunk diskutieren, die von der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst vorgelegt wurden. Wer lesen will, was die Abgeordneten sicher alle gelesen haben, der findet hier die Links:
Auch das Thema Rundfunkgebühren/Programmentgelt wird zur Sprache kommen, auf Grund eines BZÖ-Antrags vom Juli letzten Jahres. Der Antrag zielt auf einen Entschließungsantrag des Nationalrats ab, nach dem bemerkenswerter Weise der Verkehrsminister aufgefordert werden soll, ein "Rundfunkgebühren-Reformpaket" vorzulegen (soweit tatsächlich die Rundfunkgebühren betroffen sind, läge das am Finanzminister, soweit sich der Antrag aber - überwiegend - eigentlich auf Fragen des ORF-Programmentgelts bezieht, wäre die Medienministerin zuständig).

Im Verfassungsausschuss nicht diskutiert wird - wie jedes Jahr - ein weiterer dem Parlament vorliegender Bericht: jener des ORF über die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags nach § 8 Abs 2 ORF-G. Dieser Bericht ist dem Nationalrat zwar vorzulegen, allerdings direkt durch den ORF, sodass er nach dem Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats gar nicht Gegenstand der Verhandlung (§ 21 GOG) wird (dazu müsste er von der Bundesregierung oder einem Regierungsmitglied vorgelegt werden).

*Der Tätigkeitsbericht der RTR - der wie die anderen Berichte für das Jahr 2006 seit rund einem Jahr im Parlament liegt - umfasst auch die Tätigkeit der RTR im Bereich Telekom und wurde daher auch im Einvernehmen zwischen der Medienministerin und dem Verkehrsminister vorgelegt.

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Sunday, April 20, 2008

Krypto-Kommunikation: Kundmachung der ORF-Programmentgelte

Der ORF, das größte Kommunikationsunternehmen Österreichs, muss manchmal - kraft Gesetzes - auch per "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" kommunizieren. So etwa vor wenigen Tagen zur Kundmachung des neuen Programmentgelts.
Der ORF gab aber nicht nur (in Punkt 1. der Kundmachung) die Höhe des Radio- und Fernsehentgelts bekannt, sondern hängte noch einen zweiten Punkt mit folgendem Wortlaut an:

"2. Die Bestimmungen des Punktes II des Aufsichtsratsbeschlusses der Österreichischen Rundfunkgesellschaft m.b.H. vom 5. Dezember 1972, kundgemacht im 'Amtsblatt zur Wiener Zeitung' vom 7. Dezember 1972, bleiben unverändert."
Gut zu wissen. Für diejenigen, die nicht sofort das Amtsblatt vom 7. Dezember 1972 zur Hand haben, darf ich ein wenig nachhelfen. Folgendes stand in der zitierten Kundmachung unter II.:
Die einfache Frage wäre zunächst, ob der ORF -als Kommunikationsunternehmen - wirklich auf ein mehr als 35 Jahre altes Amtsblatt verweisen muss, um den Betroffenen etwas mitzuteilen.
Die schwierigere Frage ist allerdings: was will uns der ORF mit dieser kleinen Rätselrallye sagen? Nicht einmal der Stiftungsrat könnte wohl, auch wenn er zu vielem fähig ist, den Beschluss des damaligen Aufsichtsrates der damaligen Österreichischen Rundfunkgesellschaft m.b.H. (nach dem Rundfunkgesetz 1966) ändern. Also wird wohl gemeint sein, dass durch Beschluss des Stiftungsrates der Inhalt dieses alten Aufsichtsratsbeschlusses auch zum Inhalt des aktuellen Stiftungsratsbeschlusses über das Programmentgelt gemacht wurde. So weit, so einfach: aber jetzt wäre noch interessant, was das heute bedeuten soll.
Die Antragsfrist 31. Dezember 1973 ist vorbei, die Post- und Telegraphenverwaltung gibt es längst nicht mehr, genausowenig eine Rundfunkhauptbewilligung. Hat der Stiftungsrat eine Zeitmaschine erfunden? Oder soll das vielleicht heißen, dass jene, die 1972 zwar ein Fernsehgerät, aber kein Hörfunkgerät besaßen, und bei denen sich seither nichts an dieser Situation geändert hat, auch weiterhin einen Rabatt in der Höhe des nunmehr Radioentgelt genannten früheren Hörfunkentgelts bekommen? Wenn es diese Menschen denn geben sollte, wäre das wohl eine sehr überschaubare Anzahl.
Bliebe als letzte Interpretationsmöglichkeit noch, dass es auch weiterhin möglich sein soll, mit "verbindlicher schriftlicher Erklärung", dass man zwar ein Fernsehgerät, aber kein Hörfunkgerät betreibt (was wohl nur denkbar ist, wenn man ausschließlich terrestrisch empfängt), beim Fernsehentgelt einen "Rabatt" in der Höhe des Radioentgelts zu erhalten.
Da in meinem Haushalt wenig überraschend sowohl Radio- als auch Fernsehgerät vorhanden sind, muss ich glücklicherweise keine endgültige Antwort auf diese schwierige Interpretationsfrage finden ...

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Tuesday, December 11, 2007

Einmal geht's noch so: Anhebung der ORF-Programmentgelte

"ORF-Geschäftsführung beschließt Antrag auf Anpassung des Programmentgelts" lautete die Überschrift der ORF-Presseaussendung vom 5. Dezember 2007 (rechtlich ist es natürlich kein Antrag, sondern ein Vorschlag, und er stammt nicht von "der Geschäftsführung", sondern wohl vom dafür zuständigen Organ des ORF, vom Generaldirektor - siehe § 23 Abs 2 Z 8 ORF-G).

Wie immer man (medien- oder sonst) politisch zu diesem Vorschlag steht, oder wie auch immer sich die Finanzsituation des ORF tatsächlich darstellt, überraschend kam der Antrag nicht wirklich. Denn angesichts der allseits für kommendes Jahr erwarteten Prüfung der österreichischen Rundfunkfinanzierung durch die EU-Kommission und der diesbezüglichen deutschen Erfahrungen dürfte die nun geplante Anpassung (= Anhebung) des Programmentgelts die letzte sein, über die der ORF noch ausschließlich selbst entscheiden kann, ohne dass eine externe Kontrolle besteht (dass es laute politische Zurufe gibt, ändert nichts an der rechtlichen Situation, wonach der Stiftungsrat - mit Genehmigung des Publikumsrats - darüber zu entscheiden hat, und dass die Mitglieder dieser Kollegialorgane an keine Weisungen oder Aufträge gebunden sind).

Sowohl während eines laufenden Prüfungsverfahrens durch die Kommission als auch danach wäre eine Anhebung des Programmentgelts zumindest "verfahrenstechnisch" schwieriger durchzusetzen. Denn immerhin ist zu erwarten, dass irgendeine Form der externen Kontrolle bei der Festlegung des Programmentgelts eingebunden werden muss oder dass zumindest ein Genehmigungsvorbehalt einer öffentlichen Stelle, die nicht der ORF selbst ist, vorgesehen wird.

Derzeit erfolgt nur eine nachträgliche Kontrolle der Gebarung des ORF, die einerseits vom Rechnungshof ausgeübt wird, andererseits aber auch durch die ORF-spezifische Prüfungskommission nach § 40 ORF-Gesetz. Wenn der ORF auf seiner Website behauptet, es handle sich bei dieser gesetzlich vorgesehenen Prüfung um eine "freiwillige Selbstkontrolle", so dürfte dem eine etwas eigenwillige Interpretation des Begriffs "freiwillig" zugrunde liegen.

Die Mitglieder des Stiftungsrates (und des Publikumsrates) sind übrigens ehrenamtlich tätig. § 19 Abs 3 ORF-Gesetz lautet:

"Die Funktion als Mitglied des Stiftungsrates und des Publikumsrates ist ein Ehrenamt. Die Mitglieder haben Anspruch auf angemessenen Ersatz der angefallenen Kosten."

Und so schaut das Ehrenamt im Jahresabschluss 2006 des ORF aus:


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Thursday, August 30, 2007

Rundfunkfinanzierung: gebührendes Entgelt?

Empfangsbereit? Dann sind Gebühren fällig. Wer eine "Rundfunkempfangseinrichtung" betreibt oder betriebsbereit hält, der muss - nach den näheren Bestimmungen des Rundfunkgebührengesetzes (RGG) - Gebühren bezahlen.

Rundfunkempfangseinrichtungen sind nach § 1 RGG "technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen."

Für die Gebührenpflicht ist es egal, ob der Empfang über Kabel, Satellit oder terrestrische Antenne erfolgt, und genauso unerheblich ist es, welche Programme empfangen werden können.
Aber die eigentlichen Rundfunkgebühren sind nur ein (verhältnismäßig geringer) Teil dessen, was sogar von der die Gebühren einhebenden Stelle in der Regel als "Rundfunkgebühren" bezeichnet wird. Der größere Teil ist nämlich keine Gebühr, sondern Entgelt: das Programmentgelt nach § 31 ORF-Gesetz. Dieses vom ORF selbst festgelegte Entgelt ist zwar "unabhängig von der Häufigkeit und Güte der Sendungen oder ihres Empfanges" zu zahlen, und es wird auch zusammen mit den eigentlichen Rundfunkgebühren eingehoben, aber es setzt nicht nur voraus, dass es ein empfangsbereites Rundfunkgerät gibt, sondern auch, dass damit der Empfang von ORF-Sendungen möglich ist (vgl Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 10.10.2001, G 66/00).

Kein möglicher ORF-Empfang - kein Programmentgelt, so die einfache Formel. Dies muss auch gelten, wenn zwar der ORF-Empfang nicht möglich ist, andere (zB einstrahlende ausländische) Programme aber empfangen werden können - in diesem Fall wären dann zwar die Rundfunkgebühren (und die daran geknüpften Kunstförderungs- und Landesabgaben, siehe Details hier) zu entrichten, nicht aber das Programmentgelt.

Ob die Zahlung des Programmentgelts zu einem quasi-vertraglichen Privatrechtsverhältnis zwischen ORF und Rundfunkteilnehmer führt, aus dem auch "vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten" mit den entsprechenden Haftungsfolgen resultieren, hat der Oberste Gerichtshof noch nicht beantwortet: in der Entscheidung vom 6.10.2005, 6 Ob 69/04x, brauchte er auf diese - vom OLG Wien als Berufungsgericht bejahte - Frage nicht einzugehen. Auf ein privatrechtliches Verständnis der Programmentgelte deutet auch die vom OGH in einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung getroffene Entscheidung (8.4.1997, 4 Ob 56/97g), wonach der in "einer Werbeaussage enthaltene Tatsachenkern, daß nämlich der Kläger [ORF] Programmentgelte kassiert, die Beklagte jedoch kein Entgelt von ihren Hörern bezieht," richtig ist.

Zu Fragen der Rundfunkfinanzierung - nicht nur der öffentlich-rechtlichen Veranstalter - findet übrigens, wie schon angekündigt, am 13. und 14. September 2007 das 3. Österreichsiche Rundfunkforum in Wien statt (das endgültige Programm ist nun online). Auch die "Gebührenfinanzierung" ist natürlich Thema dieses Symposions, sowohl aus gemeinschaftsrechtlicher als auch aus österreichischer Sicht.

PS: In Deutschland hat die Gebühreneinzugszentrale (das deutsche Gegenstück zur GIS) zuletzt durch eine eher skurrile Abmahnung für Aufregung gesorgt: ein Online-Dienst sollte damit unter anderem verpflichtet werden, anstelle des Begriffs "Gebührenjäger" folgenden richtigen Ausdruck zu verwenden: "Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten". Ob sich aber Amtsdeutsch wirklich per Abmahnung durchsetzen lässt?

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